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Schweizer Züge werden rauchfrei

Neben Nichtraucherschutz positiver Beitrag zum Jugendschutz

[07.12.2005/pk] Am kommenden Sonntag können die Fahrgäste der Schweizer Bahnen befreit aufatmen. An diesem Tag tritt in allen Zügen der 19 Schweizer Bahnbetriebe ein flächendeckendes Rauchverbot in Kraft. Dieses war bereits im Juni von den Schweizer Transportunternehmen angekündigt worden, und wird nun mit dem Fahrplanwechsel am 11. Dezember 2005 in die Praxis umgesetzt. Bei einer Pressekonferenz verkündete der Verband für öffentlichen Verkehr (VöV), mit dem Rauchverbot solle dem Kundenbedürfnis nach mehr Reisequalität und dem Schutz vor dem Passivrauchen Rechnung getragen werden. Es ist nur eine logische Konsequenz, das in Trambahnen, Bussen und Flugzeugen bereits selbstverständliche Rauchverbot nun auch auf die Züge auszuweiten.

Das beobachtete Kundenbedürfnis deckt sich mit den Ergebnissen einer Umfrage der Krebsliga Schweiz, nach der 75 Prozent aller Schweizer in der Öffentlichkeit vor Passivrauch geschützt werden wollen. Dabei sprachen sich auch jeweils deutlich über 60 Prozent für Rauchverbote am Arbeitsplatz und in der Gastronomie aus.

Die Verkehrsbetriebe sind deshalb optimistisch, dass die neue Regelung auch im Zug akzeptiert und eingehalten wird. Für renitente Raucher gibt es zur Motivation eine Geldbuße von 25 Euro. Uneinsichtige Qualmer sollen "freundlich, aber bestimmt" auf das Rauchverbot hingewiesen werden, müssen jedoch von Anfang an mit der Erhebung der Strafe rechnen.

Die alten Raucher-Schilder sollen innerhalb von 14 Tagen ersetzt werden. Der Umbau und die Sanierung der verseuchten Raucherabteile soll bis Juni beendet sein. Dafür müssen die Transportbetriebe 8,5 Millionen der geschätzten Gesamtkosten in Höhe von etwa 11 Millionen Franken aufwenden. Mit einer gemeinsamen Informationskampagne wollen die Verkehrsunternehmen die neue Regelung in der Öffentlichkeit bekannt machen. Hiefür wurde ein symbolträchtiges Bild gewählt: ein Cowboy im Sattel und ein Dromedar blicken einem Zug hinterher, der ohne sie abfährt.

Einziger Wermutstropfen bleibt, dass sich das Rauchverbot nicht ausnahmslos auf alle Bahnhöfe erstreckt. Es gilt nur für die öffentlich zugänglichen geschlossenen Bahnhofsbereiche und Tiefbahnhöfe. Auf den offenen Bahnsteigen werden die Fahrgäste weiter vom Qualm rücksichtsloser Zeitgenossen in Mitleidenschaft gezogen.

Die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme begrüßt das Rauchverbot in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Neben der allgemeinen positiven Wirkung wird insbesondere für Jugendliche eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes eintreten. Nach einer 2005 durchgeführten Umfrage des Bundesamts für Gesundheit sind gerade Jugendliche dem Passivrauch besonders häufig und lange ausgesetzt. Ein Viertel der 14- bis 19-Jährigen ist in öffentlichen Verkehrsmitteln dem Tabakrauch mehr als eine Stunde pro Woche ausgesetzt, auf dem Weg zur Schule, zur Arbeit und in der Freizeit.

Rauchverbote in öffentlichen Bereichen tragen auch zu einer spürbaren Senkung der Raucherquote unter Jugendlichen bei, so das Ergebnis einer aktuell in den USA erschienenen Studie. Je länger ein Rauchverbot bereits in Kraft ist, desto geringer ist der Anteil rauchender Jugendlicher.

Fazit der SFA: "Der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) leistet mit seinem umfassenden Rauchverbot also nicht nur einen Beitrag zum Nichtraucherschutz, sondern es ist auch ein positiver Effekt auf die Raucherquote bei Jugendlichen zu erwarten."


Quellen und weitere Informationen:

Beschwerdeautomat
Barrierefreiheit für Atemwegsbehinderte in Bussen und Trambahnen
Beschwerde über Missachtung des Rauchverbots auf Bahnhöfen
Beschwerdebrief wegen verqualmter S-Bahnhöfe (1. Variante)
Beschwerdebrief wegen verqualmter S-Bahnhöfe (2. Variante)
Beschwerde über Aschenbecher auf den "rauchfreien" Bahnhöfen
Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit von BSG-Mitarbeitern
Beschwerde über BSG-Mitarbeiter bei Gesellschaftern eines Verkehrsbetriebs
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