[21.08.2010/pk]
Die Marketingstrategen der Tabakindustrie werden nicht müde zu verkünden, Tabakwerbung würde Raucher nur zu einem Wechsel der Marke, aber niemanden zum Rauchen animieren - und schon gar keine Jugendlichen. Eine aktuelle Studie der Stanford University School of Medicine zeigt jedoch, dass diese Behauptung der Nikotindrogenhersteller nicht den Tatsachen entspricht. Das von der Medizinerin Lisa Henriksen geleitete Wissenschaftlerteam konnte nachweisen, dass Tabakwerbung an der Ladentheke die Zahl junger Raucher deutlich erhöht.
Die Tabakindustrie behauptet, sie würde sich an ihre Selbstverpflichtung zum Schutz der Jugend halten, und Minderjährige nicht als Zielgruppe für ihre tödlichen Produkte umwerben. Dies wird allerdings von Experten seit vielen Jahren angezweifelt. Die US-Studie macht nun deutlich, dass trotz der Regulierung von Tabakwerbung in der Europäischen Union Jugendliche als Zielgruppe der Tabakindustrie nicht nur umworben, sondern auch tatsächlich erreicht werden.
Insbesondere Verkaufsstellen wie Tankstellen oder kleine Tante-Emma-Läden, die besonders häufig durch Tabakwerbung auffallen, verführen die Jugendlichen nach Angaben der Forscherin zum Rauchen. Von den 2110 befragten 11- bis 14-Jährigen hatten bei Studienbeginn 1681 angegeben, noch nie aktiv geraucht zu haben. 30 Monate später waren etwa 27 Prozent der ursprünglich nicht rauchenden Probanden bereits der Nikotindroge verfallen. Während die Quote der nur mit wenig Tabakwerbung in den Geschäften konfrontierten Jugendlichen bei 21 Prozent lag, waren es 34 Prozent der minderjährigen Kunden kleiner Verkaufsstellen mit viel Tabakwerbung.... [weiterlesen]
[10.08.2010/Forum Rauchfrei]
Nachdem das neue bayerische Nichtraucherschutzgesetz am 1. August in Kraft getreten ist, gilt auch für sogenannte Shisha-Lokale ein absolutes Rauchverbot. Dies hat mehrere Betreiber solcher Cafés dazu veranlasst, zusammen mit dem Verein zur Erhaltung der bayerischen Wirtshauskultur Klage beim bayerischen Verfassungsgerichthof einzureichen, obwohl das Bundesverfassungsgericht gerade erst die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bestätigt hatte. Als Grund für ihre Klage geben die Kläger an, es gäbe keine gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauch beim Rauchen von Wasserpfeifen. Angeblich soll dies durch eine Stellungnahme des Bundesinstitutes für Risikobewertung vom 1. Mai 2009 bestätigt werden.
Die Kläger haben diese Stellungnahme entweder nicht sehr genau gelesen oder sie wollen die Wahrheit vernebeln. Denn in der Stellungnahme schreibt das Bundesinstitut für Risikobewertung, dass "erste experimentelle Untersuchungen hohe Feinstaubkonzentrationen sowie hohe Kohlenmonoxidkonzentrationen in den Räumen, in denen Wasserpfeife geraucht wurde, nachwiesen". Mit etwas Mühe hätten sich die Kläger auch beim Deutschen Krebsforschungszentrum und bei der Weltgesundheitsorganisation erkundigen können. Beide Stellen hätten bestätigt, dass gesundheitsgefährdende Passivrauchbelastungen bei dem Konsum von Wasserpfeifen nachweisbar sind.
"Diese Klage dient einzig der gewollten Verunsicherung der Menschen" empört sich der Sprecher des Forum Rauchfrei, Johannes Spatz. Unter seiner Leitung wurden bereits 2007 die ersten Messungen von Schadstoffkonzentrationen in der Raumluft von Shisha-Lokalen in Berlin-Kreuzberg durchgeführt. Die dort gemessenen Feinstaubkonzentrationen waren durchschnittlich deutlich höher als die durch Zigarettenrauchen verursachten Konzentrationen, die in Bars, Kneipen und Diskotheken gemessen worden waren. Eine Studie des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit aus dem Jahr 2009 bestätigt diese Ergebnisse. Diese Studie weist auch nach, dass die Konzentrationen von Feinstaub, Nikotin, polycyclischen Kohlenwasserstoffen und krebserzeugenden Schwermetallen wie Kadmium, Arsen, Blei und Thallium in Räumen, in denen Wasserpfeifen geraucht werden, so stark erhöht ist, dass der Aufenthalt darin Gesundheitsgefahren mit sich bringt. Davon zu sprechen, Gefahren durch Passivrauch von Wasserpfeifen bestünden nicht, ist absurd.... [weiterlesen]
[07.08.2010/pk]
Tabakwerbung in Print-Medien ist seit Anfang 2007 verboten. Das Werbeverbot der EU-Richtlinie 2003/33/EG deckt auch Image-Werbung der Tabakindustrie ab, wie vom OLG Hamburg im August 2009 durch zwei Urteile bestätigt wurde. Laut EU-Kommission fällt jede Form der Image-Werbung von Tabakfirmen unter das Tabakwerbeverbot. Die Kommission bezeichnet in ihrem Bericht vom Mai 2008 jegliche Öffentlichkeitsarbeit, die Tabakhersteller als "verantwortungsbewusst" darstellt, als "ein Mittel zur Vermarktung von Image und Produkten des Unternehmens".
Dennoch erscheint in der vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) herausgegebenen Zeitschrift "journalist" immer wieder Image-Werbung diverser Unternehmen der Tabakbranche. Eine Analyse der Ausgaben des "journalist" von 11/2009 bis einschließlich 7/2010 ergab, dass in sieben von neun Heften insgesamt neun Anzeigen der Tabakindustrie abgedruckt sind.
Vom März bis Juni 2010 wurden jeweils ganzseitige Anzeigen der Kampagne "Werte leben Werte schaffen" zum 100-jährigen Jubiläum des Tabakkonzerns Reemtsma veröffentlicht. In der März-Ausgabe platzierte die BAT-Stiftung für Zukunftsfragen zusätzlich eine halbseitige Anzeige mit dem Titel "Wir erforschen, was Politiker der Zukunft beschäftigt". Die Februar-Ausgabe beinhaltet eine halbseitige Anzeige von British American Tobacco (BAT) unter dem Motto "Cigarettenschmuggler kennen keine Grenzen". Die beiden untersuchten letzten Ausgaben des Jahres 2009 enthalten Anzeigen des Verbands der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR), jeweils einspaltig "Tabakkultur Made in Germany", und zusätzlich im Dezember eine halbe Seite mit der Anzeige "Vielfalt fördern Vielfalt schützen".... [weiterlesen]
Strategiewechsel im Kampf um die Lufthoheit in der Gastronomie
[31.07.2010/pk]
Die Tabakzeitung verkündete bereits vor dem Volksentscheid in ihrer Ausgabe 13/10 vom April: "Wenn Bayern fällt, fällt nicht nur ein großer Konsumentenmarkt, sondern es kann Signalwirkung auf das gesamte Bundesgebiet haben." In der Tat wurde nach dem erfolgreichen Ausgang des Volksentscheids in Bayern die Forderung nach einem besseren Nichtraucherschutz in den übrigen Bundesländern mit Nachdruck erhoben. Die Aussichten haben sich nach dem bayerischen Erfolg deutlich verbessert. Doch die Tabakindustrie verteidigt ihre Pfründe mit Zähnen und Klauen, denn kein Geschäftsfeld ist so lukrativ wie der Handel mit Drogen, egal ob legal oder illegal.
Den Kampf gegen den bayerischen Volksentscheid "Für echten Nichtraucherschutz" führte die Tabaklobby hauptsächlich unter dem Motto "Freiheit und Toleranz". Das bayerische Wählervolk ließ sich von diesem plakativen Slogan jedoch nicht blenden und erteilte den Beeinflussungsversuchen der Tabakindustrie eine Abfuhr. Denn jedes Kind weiß inzwischen, dass Tabakprodukte für Abhängigkeit und Sucht stehen, dass Rauchen unfrei macht. Und Toleranz ist bei einer egoistischen Suchtbefriedigung auf Kosten der Gesundheit der Mitmenschen keineswegs angebracht.
So musste die Tabaklobby nun einsehen, dass die breite Bevölkerungsmehrheit (von einigen unbelehrbaren Nikotinsüchtigen einmal abgesehen) auf die Sprüche von "Freiheit und Toleranz" nicht mehr hereinfällt. Dazu die Tabakzeitung (DTZ-Ausgabe 28/10): "MUT-Vorsitzender Oliver Kopp hat völlig Recht, wenn er feststellt, dass die Schlagworte Freiheit und Toleranz in einer auf vielen Feldern verunsicherten Gesellschaft ihre Zugkraft eingebüßt haben." An dieser Stelle sei die Bemerkung erlaubt, dass die Sichtweise des MUT-Vorsitzenden bezüglich der "auf vielen Feldern verunsicherten Gesellschaft" doch recht eigenwillig ist. Die vermeintliche Sicherheit, wie sie die Tabakindustrie bietet, besteht einfach darin, der Bevölkerung die Risiken und Gesundheitsgefahren des Rauchens und des Passivrauchens zu verheimlichen.... [weiterlesen]