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Durchsetzung eines rauchfreien Arbeitsplatzes

DKFZ mit Hotline für Passivrauchgeschädigte

[05.09.2005/pk] Arbeitnehmer haben das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Mit der Änderung des Arbeitsstättenschutzgesetzes im Oktober 2002 "hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind". Anders als in Irland, wo der Staat seinen Bürgern die Rauchfreiheit garantiert, muss sich in Deutschland aber jeder Arbeitnehmer im Zweifelsfall selbst um die Durchsetzung eines rauchfreien Arbeitsplatzes bemühen.

Diese häufig nicht gerade einfache Aufgabe wird durch die neue Hotline "Rauchfrei am Arbeitsplatz" des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) erweitert, die am 1. September 2005 ihren Betrieb aufnahm. Das Angebot richtet sich in erster Linie an nicht rauchende Arbeitnehmer, die sich bei der Hotline nicht nur über ihre Rechte informieren können, sondern auch Beratung erhalten, wie sie ihr Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz durchsetzen können.

Bei der Hotline erhalten auch Arbeitgeber und Betriebsräte Informationen und Beratung zum gesetzlich vorgeschriebenen Nichtraucherschutz und dessen Umsetzung. Praktische Hinweise zur Durchführung von Tabakentwöhnungsmaßnahmen im Betrieb sind ebenfalls verfügbar. Für Betriebsärzte existieren als besonderes Angebot Fortbildungsmaßnahmen im Deutschen Krebsforschungszentrum, die ihnen die Grundlagen der Tabakabhängigkeit und wirksame Entwöhnungsstrategien im Betrieb näher bringen.

Zusätzlich zur telefonischen Beratung stehen für Interessierte auf der Internetseite www.tabakkontrolle.de weitere Informationen und Hilfen zur Umsetzung des Nichtraucherschutzes und zur Tabakentwöhnung bereit.

Das Deutsche Krebsforschungszentrum führt mit der Hotline ein gleichnamiges Projekt der Bundesvereinigung für Gesundheit e.V. weiter, das vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung finanziert wurde. Dieses Vorgängerprojekt lief erfolgreich von Oktober 2002 bis Mai 2005. Der Abschlussbericht des Projekts ist auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung verfügbar.

Die Hotline "Rauchfrei am Arbeitsplatz" ist montags bis freitags von 14:00 bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06221/424200 erreichbar.


Quellen und weitere Informationen:

Beschwerdeautomat
Aufforderung zur Ablehnung von Ehrungen und Preisen der Tabakindustrie
Raucher werden weder diskriminiert noch ausgeschlossen
Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen
Petition und Politikeranschreiben für Kinderschutz im Auto
Beschwerde über verqualmte Veranstaltungsstätten (Theater, Konzertsäle, Kinos, ...)
Beschwerde beim Deutschen Presserat über Berichterstattung
Feinstaub wird nicht nur von Kraftfahrzeugen produziert
Anfrage wegen Tabakwerbung in Zeitungen, Zeitschriften etc.
Anfrage wegen Sponsoring durch Tabakindustrie (Verbände und Parteien)
Bitte um Begleichung der Reinigungskosten für Garderobe
Arbeitsplatz
Familienfreundliche Festzelte und Brauchtumsveranstaltungen sind rauchfrei
Halbherziges Rauchverbot in Spanien gescheitert
Polen und Serbien führen Nichtraucherschutz ein
Tabak - Risiko für die Umwelt und Schaden für die Volkswirtschaft
Nichtraucherschutz nicht verhandelbar
Fünf Jahre gesetzlicher Nichtraucherschutz in Irland
Nichtraucherschutz in der deutschen Gastronomie: Rückfall in den Qualm
Mangelhafter Schutz vor Zwangsmitrauchen am Arbeitsplatz
Gastronomie ab 1. Juli bundesweit qualmfrei
Prävention
Zündelnde Raucher werden leicht zu Brandstiftern und Mördern
Nichtraucherschutzgesetze verstoßen gegen UN-Kinderrechtskonvention
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Ärzte vertuschen Rauchen als Todesursache
Rauchverbot in der Öffentlichkeit fördert rauchfreies Zuhause
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Bildhafte Warnhinweise sind wichtige Jugendschutzmaßnahme
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Aktuelles
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Sponsoring des ZDF-Sommerfests durch Philip Morris