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Abschaffung aller Zigarettenautomaten

Bundesdrogenbeauftragte Caspers-Merk zeigt sich naiv

[26.10.2004/pk] Die Deutsche Hauptstellen für Suchtfragen (DHS) fordert die Abschaffung aller Zigarettenautomaten. Rolf Hüllinghorst, Geschäftsführer der DHS, sprach sich gegenüber den in Münster erscheinenden Westfälischen Nachrichten deutlich gegen die deutschlandweit im Überfluss herumstehenden Tabakdrogenautomaten aus: "Wir fordern die Abschaffung aller Zigarettenautomaten in Deutschland, dem Land mit der höchsten Automatendichte in Europa". Die vom Jahr 2007 an verbindliche Altersprüfung an Automaten per Geldkarte bewertet der DHS-Geschäftsführer als unzureichend.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, schloss sich leider dieser Auffassung nicht an, und verfolgt weiter ihren Schmusekurs mit der Tabakdrogenindustrie. Nach ihrer Meinung würde die vom 1. Januar 2007 an geltende Regelung dem Jugendschutz ausreichend Rechnung tragen: "Die Automatenaufsteller schätzen selbst, dass bis Ende 2006 ein Drittel der frei zugänglichen Automaten abgebaut werden".

Die Zeitung schreibt weiter, dass es derzeit in Deutschland "nach unterschiedlichen Angaben noch zwischen 720.000 und 800.000 Zigarettenautomaten" gäbe. Nach einer Schätzung des Verbands Deutscher Tabakwaren-Großhändler und -Automatenaufsteller belaufen sich die Umrüstungskosten auf das Chipkartensystem auf bis zu 300 Millionen Euro.

Nach Ansicht von Experten kann jedoch nur die Totalabschaffung aller Tabakdrogenautomaten den Jugendschutz tatsächlich gewährleisten. Aus gutem Grund ist in Deutschland der Verkauf von alkoholischen Getränken über Automaten verboten. Für die weitaus gefährlicheren Tabakdrogen, die in Deutschland für die meisten vermeidbaren Todesfälle verantwortlich sind, muss die unsinnige Ausnahmeregelung endlich abgeschafft werden. Nikotin ist die einzige Droge, die täglich rund um die Uhr uneingeschränkt verfügbar ist.

Es ist auch mit dem geplanten Chipkartensystem für Kinder ein Leichtes, sich unbemerkt die Karte eines Erwachsenen (beispielsweise der Eltern) "auszuleihen", und damit ebenso unbemerkt an einem Tabakdrogenautomaten an die ihnen verbotenen Tabakdrogen zu gelangen. Derartige Verletzungen des Jugendschutzes lassen sich nur dadurch verhindern, dass die Abgabe von Tabakdrogen ausschließlich durch autorisiertes Personal gegen nachprüfbaren persönlichen Altersnachweis der Käufers (beispielsweise durch Lichtbildausweis) erfolgt.

Fazit: Mit Tabakdrogenautomaten lässt sich der Jugendschutz nach derzeitigem Stand der Technik nicht gewährleisten. Für eine wirksame Altersprüfung wären weitere biometrische Zugangskontrollsysteme notwendig, die eine Identitätsprüfung beinhalten. Das lässt sich aber nur durch äußerst aufwändige technische Einrichtungen gewährleisten, beispielsweise Fingerabdruck- oder Iris-Scanner.


Quellen und weitere Informationen:

Beschwerdeautomat
Petition zum Erlass eines generellen Rauchverbots an Schulen
Petition für ein Verbot von Tabakautomaten zur Durchsetzung des Jugendschutzes
Beschwerde über illegale Tabakwarenautomaten in Schulnähe
Beschwerde über BDTA wegen Nichtentfernens von Tabakwarenautomaten in Schulnähe
Anzeige wegen jugendgefährdender Tabakwerbung
Tabaklobby
FDP
CDU
CSU
SPD
B'90/Grüne
Tabakwarenautomaten
Rechtsbruch: Bundesregierung schützt sich nicht vor der Tabakindustrie
Deutschland missachtet internationale Verträge zur Tabakprävention
Marketingrummel statt Jugendschutz am Automaten
Illegaler Zigarettenverkauf an Jugendliche wird schwieriger
Geldkarte kann Jugendschutz am Zigarettenautomaten nicht gewährleisten
Berliner Erklärung
China ratifiziert WHO-Konvention
Jugendschutz
21 Millionen rauchende Kinder in Indonesien
Deutschland Schlusslicht bei Tabakkontrolle
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