Beschwerde über illegale Tabakwarenautomaten in Schulnähe
Die Tabakindustrie hat sich 1997 in einer freiwilligen Selbstverpflichtung dazu bekannt, in der Umgebung von Schulen und Jugendeinrichtungen keine Tabakwarenautomaten aufzustellen. Für bereits aufgestellte Automaten, die gegen diese Selbstverpflichtung verstoßen, wurde ein umgehende Entfernung zugesichert.
Trotz dieser bereits seit langen Jahren geltenden Verpflichtung ist die Zahl der Verstöße immer noch extrem hoch.
Das vorliegende Schreiben an den Bundesverband der Automatenaufsteller (BDTA) fordert die unverzügliche Entfernung eines oder mehrerer gegen diese Selbstverpflichtung der Tabakwarenautomatenaufsteller verstoßenden Automaten. Der BDTA ist im Internet unter www.bdta.de zu finden.
Sollte der BDTA den oder die bemängelten Automaten nicht innerhalb von zwei Wochen entfernen, dann steht zur Eskalation ein
Beschwerdeschreiben an das Bundesgesundheitsministerium bereit.
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{Absender - Vorname, Name*}
{Adresszusatz}
{Straße, Hausnummer*}
{Postleitzahl*} {Ort*}
Bundesverband Deutscher Tabakwaren-
Großhändler und Automatenaufsteller
Stadtwaldgürtel 44
50931 Köln
{Ort*}, den 8.12.2024
Sehr geehrte Damen und Herren {Titel, Empfängername},
die von Ihrem Verband mit dem Bundesministerium für Gesundheit im Jahr 1997 getroffene Vereinbarung bezüglich Tabakwarenautomaten in Schulnähe wird leider nicht eingehalten. Ich bin empört darüber, wie wenig sich Ihre Branche in der Praxis um diese Vereinbarung schert.
Nach dieser Selbstverpflichtung dürften in der Umgebung von 50 Metern rund um den Haupteingang einer Schule, sowie innerhalb der diese Einrichtungen umlaufenden Straßenabschnitte keine Zigarettenautomaten mehr vorhanden sein.
In der Nähe unserer Schule ({Name der Schule*}, {Adresse der Schule*}), {Wie viele Automaten?*} im Widerspruch zu dieser Selbstverpflichtung:
{Automatenstandort(e)*}
Ich fordere Sie auf, innerhalb von zwei Wochen für Abhilfe und eine vollständige Umsetzung Ihrer Verpflichtung gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium zu sorgen.
Für eine kurze Stellungnahme mit Vollzugsmeldung wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen