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Betreiber von Shisha-Lokalen vernebeln Gesundheitsgefahren

[10.08.2010/Forum Rauchfrei] Nachdem das neue bayerische Nichtraucherschutzgesetz am 1. August in Kraft getreten ist, gilt auch für sogenannte Shisha-Lokale ein absolutes Rauchverbot. Dies hat mehrere Betreiber solcher Cafés dazu veranlasst, zusammen mit dem Verein zur Erhaltung der bayerischen Wirtshauskultur Klage beim bayerischen Verfassungsgerichthof einzureichen, obwohl das Bundesverfassungsgericht gerade erst die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bestätigt hatte. Als Grund für ihre Klage geben die Kläger an, es gäbe keine gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauch beim Rauchen von Wasserpfeifen. Angeblich soll dies durch eine Stellungnahme des Bundesinstitutes für Risikobewertung vom 1. Mai 2009 bestätigt werden.

Die Kläger haben diese Stellungnahme entweder nicht sehr genau gelesen oder sie wollen die Wahrheit vernebeln. Denn in der Stellungnahme schreibt das Bundesinstitut für Risikobewertung, dass "erste experimentelle Untersuchungen hohe Feinstaubkonzentrationen sowie hohe Kohlenmonoxidkonzentrationen in den Räumen, in denen Wasserpfeife geraucht wurde, nachwiesen". Mit etwas Mühe hätten sich die Kläger auch beim Deutschen Krebsforschungszentrum und bei der Weltgesundheitsorganisation erkundigen können. Beide Stellen hätten bestätigt, dass gesundheitsgefährdende Passivrauchbelastungen bei dem Konsum von Wasserpfeifen nachweisbar sind.

"Diese Klage dient einzig der gewollten Verunsicherung der Menschen" empört sich der Sprecher des Forum Rauchfrei, Johannes Spatz. Unter seiner Leitung wurden bereits 2007 die ersten Messungen von Schadstoffkonzentrationen in der Raumluft von Shisha-Lokalen in Berlin-Kreuzberg durchgeführt. Die dort gemessenen Feinstaubkonzentrationen waren durchschnittlich deutlich höher als die durch Zigarettenrauchen verursachten Konzentrationen, die in Bars, Kneipen und Diskotheken gemessen worden waren. Eine Studie des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit aus dem Jahr 2009 bestätigt diese Ergebnisse. Diese Studie weist auch nach, dass die Konzentrationen von Feinstaub, Nikotin, polycyclischen Kohlenwasserstoffen und krebserzeugenden Schwermetallen wie Kadmium, Arsen, Blei und Thallium in Räumen, in denen Wasserpfeifen geraucht werden, so stark erhöht ist, dass der Aufenthalt darin Gesundheitsgefahren mit sich bringt. Davon zu sprechen, Gefahren durch Passivrauch von Wasserpfeifen bestünden nicht, ist absurd.

Wegen der Gesundheitsgefahren durch Shisha-Rauchen hat beispielsweise Großbritannien bereits 2007 das Rauchen von Wasserpfeifen in der Gastronomie ausdrücklich verboten. Inzwischen haben Länder wie die Türkei und Syrien ebenfalls das Wasserpfeifenrauchen in Gaststätten untersagt. Dort mag man die Wasserpfeife als ein Kulturgut ansehen, sicherlich aber nicht in Bayern, auch wenn die Klage von dem Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur unterstützt wird.


Quellen und weitere Informationen:

Beschwerdeautomat
Beschwerde über Verstoß gegen Gleichstellung behinderter Menschen
Petition zum Schutz der Beschäftigten in der Gastronomie vor Zwangsmitrauchen
Abschiedsbrief an Restaurant wegen Rauchbelastung
Anfrage nach rauchfreien Restaurants
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