Aktiv Rauchfrei

Beschwerde über Verstoß gegen Gleichstellung behinderter Menschen

Nach dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen sind auch Atemwegserkrankte als körperlich behindert einzustufen, wenn sie langfristig derart unter den Folgen ihrer Atemwegserkrankung leiden, dass ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt oder sogar unmöglich wird. Tabakrauch grenzt die betreffenden Menschen aus.

Wenn Sie sich über eine öffentliche Einrichtung beschweren möchten, weil Sie selbst oder ihre erkrankten Familienmitglieder und Freunde wegen Passivrauchs diskriminiert und ausgegrenzt werden, dann stellt dieser Brief hierfür ein geeignetes Mittel dar.

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{Absender - Vorname, Name*}
{Adresszusatz}
{Straße, Hausnummer*}
{Postleitzahl*} {Ort*}


{Empfängeradresse*}


{Ort*}, den 19.3.2024




{Anrede} {Titel, Empfängername},


indem Sie das Rauchen in Ihrem Haus gestatten, verwehren Sie Atemwegsbehinderten den Zugang. Für einen Menschen, der unter allergischem Asthma leidet, bedeutet das Betreten Ihres verqualmten Hauses bereits akute Lebensgefahr. Und selbst für jemanden, der "nur" unter leichtem Asthma leidet, stellt schon die Aussicht auf einen Asthmaanfall wegen der Passivrauchbelastung ein unüberwindbares Hindernis dar.

In Deutschland leiden etwa zehn Millionen Menschen unter Asthma und COPD. Und Sie besitzen die Arroganz, mit der größten Selbstverständlichkeit eine derart große Zahl Ihrer Mitmenschen von einem Besuch in Ihrem Haus einfach auszuschließen. Atemwegserkrankte sind keine Aussätzigen, die wegen einer Ansteckungsgefahr in Quarantäne gesteckt werden müssen!

Das Verhalten Ihres Hauses ist ein eklatanter und zynischer Verstoß gegen das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG), das am 1. Mai 2002 in Kraft getreten ist. Im BGG wird die Gleichstellung und Barrierefreiheit Behinderter im öffentlichen Recht verankert. Das BGG folgt bei der Begriffsdefinition der "Behinderung" dem §2 ABs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, wonach Menschen behindert sind, "wenn ihre körperliche Funktion, ... mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist".

Dabei wäre es gerade in Ihrem Fall ein Leichtes, den Auslöser dieser Beeinträchtigung und Ausgrenzung von Atemwegserkrankten zu beseitigen. Ein Rauchverbot innerhalb des Gebäudes und auf den Zugangswegen zum Gebäude kostet überhaupt nichts und erfordert keinerlei technische oder bauliche Maßnahmen. So einfach lässt sich das Problem bei keiner anderen Behinderung lösen; umso unverständlicher ist Ihre zögerliche Haltung, die eine Umsetzung dieser einfache Lösung verhindert.

Atemwegsbehinderte müssen sich endlich überall frei bewegen können. Das heißt insbesondere, dass alle Gebäude und Räumlichkeiten auf tabakrauchfreien Wegen erreichbar sind. Wenn Sie unbedingt Nikotinkranken ihren Drogenkonsum ermöglichen wollen, dann bitte so, dass die Mitmenschen dadurch nicht in Wohlbefinden, Gesundheit oder gar Leben gefährdet werden.

Mit freundlichen Grüßen