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Fotodokumentationen

Marketingrummel statt Jugendschutz am Automaten

Neue TABCARD unterstützt Missbrauch

[26.04.2008/pk] Die unlängst vollzogene Einführung des Altersnachweises an Zigarettenautomaten hatte für viele Jugendliche diese illegale Versorgungsquelle in der Tat versiegen lassen, und dadurch zu einem deutlichen Umsatzeinbruch der Tabakwarenautomaten geführt. Nur wenige Monate sind unterdessen vergangen, schon drängt die Tabakbranche mit einem neuen Produkt auf den Markt, um die Hemmnisse am Zigarettenautomaten zu beseitigen. Schon im Juni soll die TABCARD auf den Markt kommen, die zwar wie die EC-Karte das Altersmerkmal trägt, jedoch nicht wie diese an ein Girokonto gebunden ist. Die TABCARD ist eine Kooperation von WestLB, S-Card-Service, Deutschem Sparkassenverlag (DSV), Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. (BDTA) und HITEC-Team.

Die TABCARD soll der Tabakbranche über die Zigarettenautomaten hinaus neue Marktumfelder erschließen, wobei insbesondere das Internet als boomender Vertriebskanal für die Nikotindrogenhändler interessant ist. Die Chipkarte im Scheckkartenformat basiert auf der GeldKarten-Technologie von S-Card-Service, ist dabei aber nicht an eine Bank- oder Sparkassenkarte gekoppelt. Sie wird ab Juni direkt über die Internetseite www.tabcard.de und die WestLB vertrieben. Anträge sollen auch in der Gastronomie erhältlich sein, gerade dort sind Zigarettenautomaten in Innenräumen besonders häufig anzutreffen. Hier wird übrigens wieder einmal deutlich, wie wichtig die Gastronomie für die Tabakindustrie ist und weshalb das Rauchverbot dort so militant bekämpft wird.

Es ist schon erstaunlich, wie schnell die Tabakbranche reagieren kann, wenn sie ihr eigenes Geschäft ankurbeln möchte. Die Automatenaufsteller erstritten sich jahrelange Umstellungsfristen, die angeblich für die Umstellung der Tabakwarenautomaten auf Geldkarte notwendig waren. Mit ebenso großem Getöse zeterte der BDTA (Bundesverband Deutscher Tabakwaren- und Automatenaufsteller), die Erhöhung der Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre (Gesetz verabschiedet im Februar 2007, in Kraft seit 1.9.2007) würde einen irrsinnigen Aufwand bedeuten. Daraufhin gewährte ihnen der Gesetzgeber eine großzügige Übergangsfrist bis Ende 2008. Nun kommt so ganz beiläufig die Meldung, "rund 480.000 Zigarettenautomaten sind für die neue Jugendschutz-Lösung 'TABCARD' umgestellt". Eigene verkaufsfördernde Maßnahmen kann die Tabakbranche also im Handumdrehen umsetzen, wenn sie nur will. Effektive Jugendschutzmaßnahmen werden aber um Jahre hinausgezögert, weil die vielen Automaten angeblich nicht so schnell angepasst werden können. Marktschreierisch verkündet die Tabakindustrie auch noch dazu, derartige Agitationen wären ein Zeichen verantwortungsvollen Handelns.

Der einzige Schutzmechanismus der TABCARD zur Überprüfung des Alters ist die postalische Zustellung, die mit einer Altersüberprüfung per PostIdent verbunden ist. Weitere Sicherheitsvorkehrungen, insbesondere zum Schutz vor unbefugter Benutzung, fehlen völlig. Der wirksamste und einfachste Schutz wäre hier eine simple PIN-Abfrage, die einen Missbrauch der Karte bereits weitestgehend verhindern kann. Das interessiert die Tabakindustrie aber nicht, weil ein wirksamer Jugendschutz ihren Umsatz schmälern würde. Es sei an dieser Stelle daran erinnert, dass trotz leicht rückläufiger Zahlen immer noch fast ein Drittel aller Minderjährigen in Deutschland raucht - obwohl das nach dem Jugendschutzgesetz verboten ist.

Somit kann jeder die TABCARD problemlos verwenden, auch wenn er sie gefunden oder gestohlen hat. Die TABCARD ist damit nur als ein weiterer Versuch (von vielen) zu werten, mit dem die Tabaklobby durch einen großen Marketingrummel versucht, ihr Image aufzupolieren indem man sich als vermeintlicher Jugendschützer ausgibt. In Wahrheit sollen derartige Aktionen nur davon ablenken, dass die Tabaklobby wirkungsvolle Maßnahmen zur Durchsetzung des Jugendschutzes verhindert.

Laut Pressemitteilung der Herausgeber der TABCARD erhält angeblich "jede Person nur eine einzige TABCARD". Aber auch hier gibt es keinen wirksamen Schutz. Die Karte lässt sich mit einer einfachen Verlustmeldung neu bestellen. Postwendend kommt die neue Karte, ohne dass irgendjemand überprüfen kann, dass jeder Volljährige wirklich nur eine Karte besitzt.

Auch ein tatsächlicher Verlust ist anders als bei der EC-Karte leicht zu verschmerzen. Schließlich kann sich ein Dieb oder unehrlicher Finder damit nicht am Konto des rechtmäßigen Eigentümers bedienen, er kann damit "nur" das Jugendschutzgesetz umgehen. Worüber die Tabakindustrie - natürlich nur insgeheim - nicht unglücklich sein dürfte. Der rechtmäßige Eigentümer kann die Karte auch nicht sperren lassen, und ein anderweitiger Schutz gegen unbefugte Benutzung existiert ohnehin nicht.

Damit lädt die TABCARD vor allem jugendliche Raucher geradezu zum Diebstahl ein. Jugendliche, die nicht selbst klauen wollen aber trotzdem vom Nikotinentzug geplagt sind, überreden ihre volljährigen Freunde gegen eine kleine Spende, die TABCARD zur Verfügung zu stellen. Diese können sich ja recht problemlos eine neue besorgen. Alles in allem erleichtert die neue TABCARD also die Umgehung des Jugendschutzgesetzes am Zigarettenautomaten.

Bezüglich des Missbrauchs verbreitet TABCARD auf ihrem Internet-Auftritt zudem falsche Informationen. So steht dort in der Liste der Fragen und Antworten (FAQ): "Weitergabe an Dritte oder Familienmitglieder: Das ist laut Vertrag nicht möglich und nicht erlaubt". Diese Behauptung entspricht jedoch nicht den Tatsachen. Bei der Bestellung gibt es keine weiteren vertraglichen Vereinbarungen außer der Anerkennung der AGBs. Und darin wird eine Weitergabe der TABCARD an Dritte nicht einmal erwähnt, geschweige denn verboten oder gar durch wirksame Vertragsstrafen sanktioniert. Wirksame rechtliche Regelungen fehlen also, ebenso wie jegliche praktische Hindernisse, die eine Weitergabe an Jugendliche wenigstens erschweren können.

Es wird also deutlich, dass hier die altbekannte Marketingmaschine der Tabakindustrie am Werk ist: große Töne über angebliche Bemühungen zum Jugendschutz spucken, aber in Wahrheit nicht das Geringste dafür tun. Es entsteht beinahe der Eindruck, die Tabakbranche würde diesen Missbrauch unterstützen, um ihren Profit an den Tabakwarenautomaten zu erhöhen. Die Jugend hat keine finanzkräftige Lobby, die sie vor diesen Machenschaften schützen könnte. Und in der Politik sabotiert eine kleine Minderheit effektive Schutzmaßnahmen, weil gewissen Abgeordneten die eigene Parteikasse beziehungsweise deren Auffrischung durch Tabaklobbygelder wichtiger ist, als die Gesundheit der zukünftigen Generationen.

Erstaunlich ist bei der TABCARD auch, dass der BDTA als Kooperationspartner nun plötzlich kein Problem mehr darin sieht, die Benutzung könnte für den Kunden "zu kompliziert" sein. Es macht keinen Unterschied für den Kunden, wenn er zur Legitimierung nun statt einer Karte mit der Aufschrift Geldkarte (EC-Karte, EU-Führerschein etc.) eine TABCARD in den Automatenschlitz stecken muss. Ganz offensichtlich diente diese Äußerung damals nur als Schutzbehauptung, um nicht als illegaler Lieferant von Tabakwaren an Jugendliche dazustehen (siehe Artikel "Illegaler Zigarettenverkauf an Jugendliche wird schwieriger").


Quellen und weitere Informationen:

Beschwerdeautomat
Petition zum Erlass eines generellen Rauchverbots an Schulen
Petition für ein Verbot von Tabakautomaten zur Durchsetzung des Jugendschutzes
Beschwerde über illegale Tabakwarenautomaten in Schulnähe
Beschwerde über BDTA wegen Nichtentfernens von Tabakwarenautomaten in Schulnähe
Anzeige wegen jugendgefährdender Tabakwerbung
Tabakwarenautomaten
Großbritannien schafft Zigarettenautomaten ab
Malta führt bildhafte Warnhinweise für Tabakwaren ein
Rechtsbruch: Bundesregierung schützt sich nicht vor der Tabakindustrie
Deutschland missachtet internationale Verträge zur Tabakprävention
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