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Geplatzte Klage gegen das Nichtraucherschutzgesetz

Großspurige Behauptungen des DEHOGA nicht gerichtstauglich

[21.12.2007/pk] Seit Monaten sucht der Deutsche Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) krampfhaft nach einem Wirt, der gegen das gesetzliche Rauchverbot vor Gericht ziehen will. Nach langer erfolgloser Suche fand sich schließlich doch noch ein Freiwilliger aus Hannover, der sich diese Aktion vom DEHOGA sponsern lassen wollte. Der mutige Wirt wollte seinen Namen jedoch nicht in der Öffentlichkeit genannt sehen.

Wie die Schwäbische Zeitung berichtete ist dieser Versuch jedoch gescheitert. Der Wirt hatte zwar tatsächlich Umsatzeinbußen zu verzeichnen. Er konnte jedoch seine Behauptung nicht beweisen, dass für diese Einbußen das Rauchverbot verantwortlich sei. Zuvor war bereits ein Frankfurter Gastronom aus ähnlichen Gründen mit seinem Klageversuch gescheitert.

Zu dieser Meldung gibt es einiges anzumerken. Zu ersten ist die immer noch äußerst einseitige Berichterstattung der deutschen Medien zu kritisieren. Monatelang hatten sie mit riesigen Schlagzeilen vom geplanten Schlag des DEHOGA die Stimmung angeheizt. Das Scheitern dieser sinnlosen Klage, die einzig und allein dem Machterhalt der Tabaklobby dient, wird jedoch weitestgehend schamhaft verschiegen.

Für den DEHOGA und seine Wirte schlägt vor Gericht die Stunde der Wahrheit. Hier zählt nur die Faktenlage. Von den trickreichen Marketingstrategien der tabakindustrienahen Gastronomenvertreter lässt sich die deutsche Justiz nicht hinters Licht führen. Vor Gericht genügt es nicht, wie in den Medien großspurige Behauptungen aufzustellen und beliebige Pseudoargumente zu erfinden, um die Vorstellungen der Tabaklobby gegen jegliche Vernunft durchzudrücken.

In den Medien haben unzählige DEHOGA-Vertreter bereits die kuriosesten Behauptungen aufgestellt. Ernst Fischer, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), hatte beispielsweise nach Einführung des Rauchverbots in Irland doch tatsächlich behauptet, die irische Gastronomie hätte Umsatzeinbußen von 15, ja sogar 25 Prozent wegen des Rauchverbots erlitten. Diese Behauptungen hatten sich jedoch als völlig aus der Luft gegriffen erwiesen.

Im vergangenen Jahr hatte der DEHOGA frech behauptet, seine Gastronomen würden über ein umfangreiches Angebot rauchfreier Plätze verfügen. Das war jedoch nur ein Ablenkungsmanöver des Verbandes, um damit eine einklagbare gesetzliche Regelung zu verhindern. Denn eine unabhängige Studie ergab, dass in der Praxis nur ein geringer Bruchteil des behaupteten rauchfreien Angebots auch tatsächlich existiert.

Bei diesen Beispielen zeigt sich deutlich, wie der DEHOGA Politik macht. Statt Fakten zu liefern wird eine Desinformationspolitik betrieben. Die öffentliche Meinung, in deren Schlepptau die Politiker aller Ebenen agieren, lässt sich immer noch relativ einfach manipulieren, wenn nur genügend ausgebuffte Marketingexperten ans Werk gehen. Wer erst einmal die öffentliche Meinung gekapert hat, der muss keine harten Fakten und Beweise mehr liefern, außer er möchte seine egoistischen Interessen auch noch gerichtlich durchsetzen.

Diese Vorgehensweise ist bezeichnend für Tabaklobbyisten jeglicher Couleur. Während Hunderte von Studien über die Schädlichkeit des Passivrauchens immer noch als unzureichend dargestellt, und weitere Forschungen gefordert werden, so werden bloße Behauptungen und Wunschdenken einiger weniger Nikotinfanatiker als Tatsachen in den Raum gestellt, ohne dass es irgendwelche Beweise von unabhängiger Seite gibt. Die Intention dieser Vorgehensweise ist jedoch klar. Es geht der Tabaklobby nur darum, Zeit zu schinden. Sie nutzt diese Zeit, um mit Marketingtricks die Verbraucher hinters Licht zu führen und ernsthafte Forschung zu verunglimpfen und mit unsachlicher Rhetorik in den Schmutz zu ziehen.

Der DEHOGA steht mit dieser Taktik nicht alleine. Ein ähnliches Beispiel lieferte in den vergangenen Monaten und Jahren Alexander Schoppmann und die von ihm geplante Gründung einer Raucher-Fluggesellschaft namens Smintair. Wortgewaltig pöbelte er in der Öffentlichkeit und den Medien gegen Nichtraucher, Krebsforscher und Ärzte, um für die Nikotinfanatiker Stimmung zu machen. Dennoch schien die Personalsuche nach Stewardessen und Piloten für die Qualmerlinie offenbar nicht sehr erfolgreich zu verlaufen.

Dass die einseitige Ausrichtung auf Raucher ein Auslaufmodell ist, zeigt auch die weitere Entwicklung von Schoppmanns Smintair. Nachdem Schoppmann jahrelang erfolglos versucht hatte, die Öffentlichkeit zu manipulieren, wurde die geplante Gründung der Raucher-Airline schließlich eingestellt, angeblich wegen Geldmangels. Erkennbare Aktivitäten, die substantiell über verbale Absichtserklärungen hinausgingen, konnten ohnehin nicht festgestellt werden, und so bleibt der Verdacht, dass die ganze Sache nichts anderes als der groß inszenierte Marketing-Gag eines Tabaklobbyisten war. Ganz offensichtlich besteht keinerlei ernst zu nehmender Bedarf an einer solchen Raucher-Fluglinie, deren Ziel einzig und allein in der Aushebelung geltender Gesetze zu suchen war.

Aber zurück zur Klage gegen das Rauchverbot in der Gastronomie. Der DEHOGA gibt nicht auf, und will nun einen neuen Kläger suchen. Der Verband möchte ein Gerichtsverfahren unbedingt noch bis zum Ende dieses Jahres auf den Weg bringen. Die Gefahr ist jedoch gering, dass die Wirte die existierenden Nichtraucherschutzgesetze noch zu Fall bringen könnten. Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes über Umsatzrückgänge in der Gastronomie vor der Einführung des Rauchverbots sind ein erstes Indiz dafür.

Die Bundesländer, in denen ein Rauchverbot bereits in Kraft getreten ist, zeigen sich von der Klagedrohung unbeeindruckt. Ein Sprecher des baden-württembergischen Ministeriums für Arbeit und Soziales äußerte gegenüber der Financial Times Deutschland, "der Gesundheitsschutz der Bevölkerung hat Vorrang vor wirtschaftlichen Gesichtspunkten von Einzelnen". Ein Sprecher des niedersächsischen Gesundheitsministeriums teilte mit, "das Rauchverbot trifft auf breite gesellschaftliche Akzeptanz ... Wir sehen keinen Anlass, etwas am Gesetz ändern zu müssen".


Quellen und weitere Informationen:

Beschwerdeautomat
Beschwerde über Verstoß gegen Gleichstellung behinderter Menschen
Petition zum Schutz der Beschäftigten in der Gastronomie vor Zwangsmitrauchen
Abschiedsbrief an Restaurant wegen Rauchbelastung
Anfrage nach rauchfreien Restaurants
Gastronomie
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Rauchfreie Gastronomie in Deutschland auf Erfolgskurs
Rauchverbot in der Öffentlichkeit fördert Rücksichtnahme im privaten Bereich
Seit 2011 keine Subventionen mehr für Tabakanbau in Europa
Bayern feiert einjähriges Nichtraucherschutzgesetz
Nichtraucherschutz in der deutschen Gastronomie
Bayerisches Gesundheitsschutzgesetz besteht erneute Bewährungsprobe
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