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Malta führt bildhafte Warnhinweise für Tabakwaren ein

Umfassendes Tabakwerbeverbot bereits seit Jahresbeginn in Kraft

[30.04.2011/pk] In Malta ist Tabakwerbung seit dem 1. Januar 2011 verboten. Die neue gesetzliche Regelung geht deutlich über den von der EU geforderten Mindeststandard hinaus, erstreckt sich auf alle Arten von Tabakprodukten und gilt überall. Das Verbot bezieht alle Verkaufsstellen von Tabakwaren ein, einschließlich Zigarettenautomaten. Der Verkauf von Tabakwaren an Automaten ist nur gestattet, wenn deren kontinuierliche Aufsicht gewährleistet ist.

Der kleine Mittelmeerstaat macht nun mit der Umsetzung einer weiteren EU-Richtlinie ernst. Seit dem 27. April 2011 sind bildhafte Warnhinweise zu den tatsächlichen Gesundheitsgefahren des Rauchens auf allen Zigarettenpackungen verpflichtend. Das maltesische Regierung wies darauf hin, dass alle Tabakwaren-Einzelhändler sicherstellen müssen, von ihrem Großhändler nur noch die gesetzeskonformen Verpackungen zu erhalten. Der Verkauf von Restbeständen ohne die bildhaften Warnhinweise ist nur noch bis einschließlich 21. Juni 2011 legal. Trotz des mehrjährigen Vorlaufs bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes sind nach Behördenangaben immer noch große Mengen an Tabakverpackungen auf dem Markt, die nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Laut der im Jahr 2009 von der Regierung Maltas beschlossenen gesetzlichen Regelung, die auf dem Vorschlag der EU-Kommission vom 5. September 2003 (Richtlinie 2003/641/EG) basiert, müssen Farbfotos auf den Verpackungen die Verbraucher auf typische Krankheiten hinweisen, die durch den Tabakkonsum verursacht werden. Die praktische Anwendung des Gesetzes überwachen Mitarbeiter des Amts für Umweltgesundheit, die mit allen Befugnissen zur Durchsetzung der Tabakregulierung ausgestattet sind.

Diese Befugnisse beinhalten die Durchführung von Inspektionen der Verkaufsstellen, die Beschlagnahme von illegalen Produkten und natürlich die Einleitung rechtlicher Schritte gegen die verantwortlichen Händler. Ein Regierungssprecher machte unmissverständlich klar, dass auch die Einhaltung der gesetzlichen Fristen überwacht und Verstöße umgehend sanktioniert werden.

Laut Pressemitteilungen bewegen sich die Strafen bei Verstößen im Bereich von 232,94 Euro bis zu einem Maximum von 1.164,69 Euro. Das Ziel der Regulierung ist die Schärfung des Bewusstseins der Konsumenten für die Auswirkungen des Rauchens, das durch bildhafte Warnhinweise auf allen Tabakpackungen ergänzt und verstärkt wird. Der maltesische Regierungssprecher wies auf die Erfahrungen anderer Staaten hin, die bereits grafische Warnhinweise eingeführt haben. Demzufolge sind Bilder wesentlich wirkungsvoller als die einfachen Texthinweise. Malta ist übrigens der 34. Staat, der die bildhaften Warnhinweise eingeführt hat.

Als EU-Mitgliedsstaat folgt Malta, so der Regierungsprecher, den Diskussionen und den von der Europäischen Union herausgegebenen Direktiven. Bislang habe die EU noch keine Regelung bezüglich Einheitsverpackungen (so genanntes "Plain Packaging") verabschiedet. Damit werden diese in dem Mittelmeerstaat jedoch keineswegs aus dem Blick verloren. Malta verfolgt diese Debatte aufmerksam als Unterzeichner der WHO-Tabakrahmenkonvention. Für detaillierte Gesetzesplanungen diesbezüglich ist es jedoch nach Aussage des Sprechers noch zu früh, da zuerst die Gemeinschaft die hierfür notwendigen Grundlagen legen müsse.

Nach einer Erhebung aus dem jahr 2007 sind etwa 33 Prozent der Bevölkerung Maltas Raucher. Diese Zahl ist insbesondere im Hinblick auf die Passivrauchbelastung sehr ernst zu nehmen. Darum weisen die maltesischen Behörden im Zusammenhang mit den Bekanntmachungen bezüglich der Warnhinweise noch einmal darauf hin, dass das Rauchen in allen geschlossenen öffentlich zugänglichen Einrichtungen ausnahmslos verboten ist. Eindeutig klar gestellt wurde dabei, dass es sich bei "geschlossenen Einrichtungen" um jegliche überdachte Räumlichkeiten handelt, die über mehr als eine Wand oder Seite verfügen, unabhängig von deren Beschaffenheit oder ob es sich dabei um permanente Bauwerke handelt. Die Behörden warnten insbesondere die Gastronomen eindringlich, dass dies auch für fliegende Bauten aus Plastik (Zelte) gelte.


Quellen und weitere Informationen:

Anmerkungen:

Derart klare und eindeutige Regelungen wünscht man sich in Deutschland immer noch vergebens. Bundes- und Länderregierungen schaffen einen Gesetzeswirrwarr, der nicht zu überblicken, geschweige denn zu kontrollieren ist. Dies scheint jedoch die volle Absicht unserer Politiker zu sein, die sich mehr für die Einladungen der Tabaklobby als für das Wohlergehen ihres Volks interessieren. Dass sie damit auch noch gegen die von der Bundesrepublik unterzeichneten und ratifizierten WHO-Tabakkonvention verstoßen, ignorieren unsere Volksvertreter beflissentlich.
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