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Fotodokumentationen

Mogelpackung: Jugendschutz durch Geldkarte

Warum die Geldkarte als Jugendschutz-Garant untauglich ist

[12.01.2005/pk] Die deutsche Kreditwirtschaft behauptet auf ihrer gemeinsamen Homepage zur Geldkarte: "Die GeldKarte gewährleistet den Jugendschutz". Auch der Tabakdrogenproduzent Philip Morris behauptet auf seiner Internetpräsenz, der Jugendschutz wird durch Altersmerkmal auf der Karte gewährleistet, da dadurch das Alter des Besitzers nachgewiesen wird.

Diese Behauptungen sind jedoch prinzipiell falsch. Denn durch diese Konstruktion wird nur das Alter des rechtmäßigen Eigentümers nachgewiesen. Es gibt aber keinerlei Mechanismus, der sicherstellt, dass der Benutzer einer Geldkarte auch deren Eigentümer ist. Nicht einmal eine einfache PIN-Abfrage findet statt, die wenigstens eine gewisse Hürde gegen allzu primitiven Missbrauch darstellen würde.

Somit kann sich jedes Kind von älteren Freunden, aber genauso gut von den Eltern, einfach die Karte ausleihen und sich damit am Zigarettenautomaten problemlos als berechtigt ausweisen. Dadurch, dass die Automatenaufsteller auch weiterhin Barzahlung ermöglichen wollen, wobei die Geldkarte nur als Altersnachweis verwendet wird, merken es die Eltern nicht einmal am Guthaben der Karte, wenn sich ihr Sprössling einmal kurz die Geldkarte "ausleiht", um sich am Automaten illegal mit Tabakwaren zu versorgen.

Sogar die Bundesregierung ist sich der vielfältigen Missbrauchsmöglichkeiten offensichtlich bewusst gewesen, als sie das neue Jugendschutzgesetz (siehe §10 und Erläuterungen) verabschiedete, wie die Bemerkungen zum Jugendschutzgesetz zeigen.

Damit lässt sich zusammenfassend eindeutig feststellen:

Die Geldkarte ist als Altersnachweis ebenso wenig geeignet, wie ein Personalausweis oder Führerschein ohne Foto.

Doch der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) behauptet auf seiner Webseite unter dem Artikel "TABATEC 2004 im Zeichen des Jugendschutzes" großspurig:

Zum 1. Januar 2007 müssen alle frei zugänglichen Zigarettenautomaten mit der entsprechenden Lesevorrichtung für das Alterskriterium auf der GeldKarte versehen sein. Diese verhindert, dass Jugendliche unter 16 Jahren sich am Zigarettenautomaten bedienen können. Die 600.000 Zigarettenautomaten in Deutschland werden damit zur jugendsichersten Tabakwaren-Abgabestelle überhaupt.

Der BDTA bleibt jedoch die Antwort auf die Frage schuldig, warum die Tabakdrogenautomaten durch die Geldkarte zur "jugendsichersten Tabakwaren-Abgabestelle überhaupt" werden sollen. Ein Verkäufer, der das Alter einer Person anhand ihres Lichtbildausweises überprüft, stellt den Jugendschutz bestimmt zuverlässiger sicher, als eine Geldkarte ohne Sicherheitsmerkmale und ohne jeglichen Authentifizierungsmechanismus.


Quellen und weitere Informationen:

Beschwerdeautomat
Petition zum Erlass eines generellen Rauchverbots an Schulen
Petition für ein Verbot von Tabakautomaten zur Durchsetzung des Jugendschutzes
Beschwerde über illegale Tabakwarenautomaten in Schulnähe
Beschwerde über BDTA wegen Nichtentfernens von Tabakwarenautomaten in Schulnähe
Anzeige wegen jugendgefährdender Tabakwerbung
Jugendschutz
Smartphone-Apps für Tabakwerbung missbraucht
Verkauf von Zigaretten mit Aromakapsel in Deutschland illegal
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Ein klares Nein zu "Maybe"
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