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Belgien und Spanien verbessern Schutz am Arbeitsplatz

[09.10.2005/pk] Nachdem bereits eine Reihe von EU-Staaten den Schutz vor Tabakqualm am Arbeitsplatz gesetzlich gewährleistet, haben nun auch die Parlamente Belgiens und Spaniens entsprechende Regelungen verabschiedet. Ähnlich wie bereits in Irland oder Italien können die Beschäftigten in Zukunft mit einem weitgehenden Schutz vor Zwangsmitrauchen am Arbeitsplatz rechnen.

In Belgien wird ab Januar 2006 das Rauchen am Arbeitsplatz generell verboten sein. Wie in anderen Ländern haben die unzähligen Appelle an die Einsicht der Raucher auch in Belgien nicht gefruchtet, was wieder einmal bestätigt, dass gegen das Diktat der Nikotinsucht nur rigorose gesetzliche Regelungen helfen.

Die Beschäftigten in der Gastronomie müssen sich allerdings noch ein Jahr länger gedulden, bis auch sie in den Genuss eines verbesserten Schutzes vor dem Tabakqualm am Arbeitsplatz kommen. Es wird auch keinen vollständigen Schutz geben, denn es bleibt den Restaurants und Bars freigestellt, eigene Raucherräume einzurichten. Mit dieser Regelung hat aber wenigstens der Gast die (Rauch-)Freiheit.

In Spanien, das bislang weithin als "Raucherparadies" galt, wird ab Januar 2006 das Rauchen am Arbeitsplatz ebenfalls untersagt. Das neue spanische Gesetz geht in einem Punkt sogar noch weiter als das belgische Pendant, und sorgt für wirkliche Rauchfreiheit. Die Einrichtung von separaten Raucherzimmern wird in Büros und Werkstätten prinzipiell nicht gestattet. Nur mit einer derartigen Regelung sind die Beschäftigten effektiv vor der enormen Gesundheitsgefahr geschützt, die vom Tabakqualm ausgeht.

Die Beschäftigten in der spanischen Gastronomie werden jedoch in Zukunft schlechter gestellt sein, als ihre belgischen Kollegen. Denn die spanische Regelung sieht zwar auch in der Gastronomie eine Einschränkung des Tabakdrogenkonsums vor, aber kein vollständiges Rauchverbot. Nur Betriebe ab 100 Quadratmeter müssen dafür sorgen, dass der Tabakqualm auf separate Raucherzimmer beschränkt wird. In kleineren Gaststätten bleibt es leider auch in Zukunft den Wirten überlassen, ob sie das Rauchen verbieten. Damit haben zwar vielleicht die Gäste noch Ausweichmöglichkeiten auf rauchfreie Einrichtungen, die Beschäftigten bleiben jedoch weiterhin der Willkür ihrer häufig selbst nikotinsüchtigen Arbeitgeber ausgesetzt.


Quellen und weitere Informationen:

Beschwerdeautomat
Beschwerde über Verstoß gegen Gleichstellung behinderter Menschen
Petition zum Schutz der Beschäftigten in der Gastronomie vor Zwangsmitrauchen
Abschiedsbrief an Restaurant wegen Rauchbelastung
Anfrage nach rauchfreien Restaurants
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Arbeitsplatz
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