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Rauchverbot gehört vom Tisch

Pläne der EU-Kommission stinken dem Gastgewerbe gewaltig

[24.09.2003/pk] Kaum sind die verständnislosen Aufschreie des Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) zum Thema "Einschränkung des Rauchens in Gastronomiebetrieben" verklungen, schon stößt der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (BHG) ins gleiche Horn. Auf dessen Homepage ist an oberster Stelle der Artikel unter dem Titel "Rauchverbot gehört vom Tisch" platziert. Nach den Worten des BHG passen die Pläne der EU-Kommission, ein gesetzliches Rauchverbot für Hotels und Gaststätten zum Schutz der Angestellten zu erlassen, nicht in die Zeit der Entbürokratisierung: Angestellte sind wie die Gäste mündig genug selbst zu entscheiden, ob ihnen ein Restaurant zu rauchig ist oder nicht.

Was der BHG hierbei leider vergisst: in Zeiten der Massenentlassungen kann sich kein Bediensteter in der Gastronomie leisten, seinen Arbeitsplatz durch Forderungen nach Rauchfreiheit zu riskieren. Zumal die neue Arbeitsstättenverordung vom 3. Oktober 2002 so schwammig formuliert ist, dass die Gastronomie sie zu Ungunsten eines Rauchverbots auslegt (siehe "Nichtraucherschutz in der Gastronomie").

Die Interessen der Gäste werden ebenfalls ignoriert. Dass mehr als 70% der deutschen Bevölkerung Nichtraucher sind, interessiert offensichtlich nicht. Hier besteht ein enormes Potenzial, das die Gastronomie auf Grund ihrer wachsenden Klagen über Besucherschwund nutzen sollte.

Ein zusätzliches Beispiel: vergessen werden auch häufig im Restaurant stattfindende geschäftliche Termine, deren Teilnehmer eben keine Wahl haben, sich einen rauchfreien Betrieb zu suchen. Es ließe sich noch eine Vielzahl weiterer Beispiele hier auflisten.

Aber die Ignoranz des BHG geht noch weiter. Andreas Ellmaier, der Hauptgeschäftsführer des BHG: Unbestritten gefährdet Rauchen die Gesundheit. Aber ein Rauchverbot in Hotels und Gaststätten verlagert das Problem nur räumlich. Es bekämpft lediglich die Symptome, nicht aber die Ursache. Richtig verstandene Gesundheitspolitik muss sich der Herausforderung stellen, Kinder und Jugendliche vom Griff zur Zigarette abzuhalten, um die Suchtgefahr von Anfang an auszuschließen.

Ellmaier geht davon aus, dass die Erziehung der Raucher zur Schonung ihrer eigenen Gesundheit der einzige Grund für die Einschränkung des Rauchens sei. Natürlich sollte auch hier etwas getan werden, aber damit ist dieses Thema noch nicht erledigt. Denn Ellmaier vernachlässigt vollkommen den Schutz der nicht rauchenden Bevölkerungsmehrheit vor dem Zwangsmitrauchen. Darüber hinaus fühlen sich viele Restaurantbesucher durch den Qualm nicht nur in ihrer Gesundheit beeinträchtigt, sondern auch in ihrem Wohlbefinden deutlich gestört. Gerade beim Speisen wird die Geruchsbelästigung als besonders unangenehm empfunden.

Ellmaier äußerte ebenfalls: Die Frage, ob ein Nichtraucherzimmer gewünscht werde, gehört in guten Häusern längst zum Standard und auch in der Gastronomie sind Nichtraucherlokale bzw. Nichtraucherzonen immer häufiger anzutreffen.

Von diesem Angebot ist jedoch leider bei der Unterkunftssuche auf der Homepage des BHG nicht die geringste Spur zu finden. Selbst die erweiterte Auswahl, die 29 Wahlmöglichkeiten unter "Einrichtungen", 27 unter "Gesundheit", 21 unter "Services", 21 unter "Freizeit", 20 unter (technischer) "Ausstattung" (und noch einige weitere Kategorien) bietet, erwähnt nicht ein einziges Mal die Option rauchfrei. Auch die Suche der Begriffe "rauchfrei", "Nichtraucher" bleibt bei den Gastronomiebetrieben absolut erfolglos, liefert keinen einzigen Treffer.

Kontaktdaten des Bayerische Hotel- und Gaststättenverbands Hauptgeschäftsführer: Andreas Ellmaier Tel: (089) 28760-101 Fax: (089) 28760-111 Türkenstr. 7 80333 München

E-Mail: info@bhg-online.de http://www.bhg-online.de


Quellen und weitere Informationen:

Beschwerdeautomat
Beschwerde über Verstoß gegen Gleichstellung behinderter Menschen
Petition zum Schutz der Beschäftigten in der Gastronomie vor Zwangsmitrauchen
Abschiedsbrief an Restaurant wegen Rauchbelastung
Anfrage nach rauchfreien Restaurants
Arbeitsplatz
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Mangelhafter Schutz vor Zwangsmitrauchen am Arbeitsplatz
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