Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht: "Verfassungsbeschwerden in Sachen 'Rauchverbot' erfolgreich"
Bundesverfassungsgericht: "Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07; 1 BvR 402/08; 1 BvR 906/08 -"
Die Welt: "Urteil - Verfassungsrichter kippen Rauchverbot"
Süddeutsche Zeitung: "Urteil der Verfassungsrichter - Karlsruhe kippt Rauchverbote"
Wirtschaftwoche: "Urteil - Karlsruhe kippt Rauchverbot in kleinen Kneipen"
Süddeutsche Zeitung: "Reaktionen auf Urteil - 'Konsequente Rauchverbote'"
Hamburger Abendblatt: "Bürgerschaft: Die Gesundheitsexperten aller Fraktionen sind sich einig - Klare Signale für generelles Rauchverbot"
TAZ: "Katerstimmung nach dem Jubel - Endgültiges Rauchverbot ab 2009?"
AFP: "Rufe nach bundesweit rauchfreier Gastronomie werden lauter"
Alan Posener, Kommentarchef der WELT am SONNTAG: "Nicht mal ein Rauchverbot kriegen wir hin"
Hamburger Abendblatt: "WHO für Rauchverbot in Deutschland ohne Ausnahmen"
Die Welt: Nach dem Urteil - Deutsche für einheitlichen Nichtraucherschutz"
Mitteldeutsche Zeitung: "Arbeitsplätze oder Gesundheit? - Gesundheitsministerium und Gastronomen streiten über Raucher-Urteil"
Münstersche Zeitung: "Schrumpfen bald die Kneipen? - Bilanz nach einem Monat Rauchverbot"
Süddeutsche Zeitung: "Kneipensterben? - Das Rauchverbot enttäuscht seine Kritiker"Am 12. August 2008 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVG) auch über die Klagen einiger rauchender Wirte aus Bayern, die das bayerische Nichtraucherschutzgesetz zu Fall bringen wollten. Nach Ansicht des BVG ist das bayerische Gesetz jedoch (im Gegensatz zu den im obigen Artikel beschriebenen Regelungen) nicht zu beanstanden.
Besondere Beachtung verdient von den Erläuterungen des BVG noch ein Aspekt der bayerischen Raucherclubs. Die Verfassungsrichter stellten unmissverständlich klar, dass die Mitgliedschaft in einem solchen nicht einfach im Vorbeigehen erwerbar sein darf, sondern an strengere Kriterien (wie beispielsweise auch bei einer Vereinsmitgliedschaft) gebunden sein muss. Insbesondere müssen die Raucherclubs, so die obersten Richter, "Laufkundschaft" zurückweisen; ein Erwerb der Mitgliedschaft am Eingang des Lokals ist illegal.
Die bisherige Praxis der nahezu beliebigen Ausstellung von so genannten Mitgliedsausweisen, wie sie auch vom Münchner Kreisverwaltungsreferatschef Blume-Beyerle toleriert wurde, ist also definitiv rechtlich nicht akzeptabel.
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