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Beschwerde über illegale Tabakwarenautomaten in Schulnähe

Die Tabakindustrie hat sich 1997 in einer freiwilligen Selbstverpflichtung dazu bekannt, in der Umgebung von Schulen und Jugendeinrichtungen keine Tabakwarenautomaten aufzustellen. Für bereits aufgestellte Automaten, die gegen diese Selbstverpflichtung verstoßen, wurde ein umgehende Entfernung zugesichert.

Trotz dieser bereits seit langen Jahren geltenden Verpflichtung ist die Zahl der Verstöße immer noch extrem hoch.

Das vorliegende Schreiben an den Bundesverband der Automatenaufsteller (BDTA) fordert die unverzügliche Entfernung eines oder mehrerer gegen diese Selbstverpflichtung der Tabakwarenautomatenaufsteller verstoßenden Automaten. Der BDTA ist im Internet unter www.bdta.de zu finden.

Sollte der BDTA den oder die bemängelten Automaten nicht innerhalb von zwei Wochen entfernen, dann steht zur Eskalation ein Beschwerdeschreiben an das Bundesgesundheitsministerium bereit.

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