Aktiv Rauchfrei

Bitte um Begleichung der Reinigungskosten für Garderobe

Wider besseres Wissen wabert durch die Garderoben vieler Veranstaltungsgebäude, Bibliotheken usw. immer noch häufig Tabakqualm. Oft als Kleinigkeit herabgewürdigt, ist es dennoch eine Zumutung, die sauberen Kleidungsstücke nach einer (oftmals vorgeschriebenen) Aufbewahrung an der Garderobe mit einem unangenehmen Kneipenodeur zurück zu bekommen. Auch wenn ein Rechtsanspruch für die Erstattung von Reinigungskosten im konkreten Einzelfall geprüft werden müsste, so ist es dennoch den Versuch Wert, diese vom Veranstalter oder Hausherrn zurück zu fordern, insbesondere wenn es sich um einen öffentlichen Ort handelt. Selbst im Falle einer Verweigerung ist es zumindest ein eindeutiges Zeichen gegen die Nötigung durch Nikotinkranke.

Bitte vergessen Sie nicht, Ihrem Schreiben eine Kopie des Reinigungsbelegs beizufügen.

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