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Jugendgefährdende Tabakwerbung in München

Anzeige wegen jugendgefährdender Zigarettenwerbung beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) München.

Am 22.04.2010 ging bei der Bußgeldstelle des KVR München Anzeige wegen mehrfacher Verstöße gegen Paragraf 22 des Tabakgesetzes ein. Die Anzeige richtet sich gegen Tabakwerbung der Marken "Benson&Hedges (B&H) Silver Slide" und "Benson&Hedges (B&H) Black Slide", "L&M About" sowie "Marlboro Gold Advance", die in der ganzen Stadt auf großflächigen Plakatwänden und Litfasssäulen verbreitet sind. Beweisfotos mit Ortsbeschreibung wurden der Anzeige beigefügt. Eine weitere Anzeige erfolgte am darauffolgenden Tag anlässlich weiterer derartiger Verstöße.

Auf Grund der damit einhergehenden Jugendgefährdung wurde die Stadtverwaltung ersucht, schnellstmöglich eine umgehende und vollständige Entfernung dieser Plakate aus der Stadt München zu veranlassen, sowie gegebenfalls ein Bußgeldverfahren wegen der genannten Verstöße einzuleiten. Das Kreisverwaltungsreferat wurde eigens darauf hingewiesen, dass es keinesfalls akzeptabel sei, das Verfahren so lange unerledigt laufenzulassen, bis sich die Werbekampagne von selbst erledigt hat.

Die Verfasser der Anzeige forderten das KVR auf, noch vor dem Wochenende tätig zu werden, und umgehend die Abstellung dieser Rechtsverstöße veranlassen. Auf Grund der Wiederholungsgefahr wurde um die Einleitung geeigneter Maßnahmen zur nachhaltigen Vermeidung ähnlicher rechtswidriger Werbekampagnen gebeten. Auch die Eigentümer der benutzten Werbetafeln sowie der Aufstellorte sind als Mitstörer Gegenstand dieser Anzeige.

Begründung:

Paragraph 22 des Tabakgesetzes regelt Werbeverbote. Darin heißt es: "Es ist verboten, im Verkehr mit Tabakerzeugnissen oder in der Werbung für Tabakerzeugnisse allgemein oder im Einzelfall Bezeichnungen, Angaben, Aufmachungen, Darstellungen oder sonstige Aussagen zu verwenden, (...) die ihrer Art nach besonders dazu geeignet sind, Jugendliche oder Heranwachsende zum Rauchen zu veranlassen."

Zur Auslegung wird die Selbstverpflichtung der Zigarettenindustrie herangezogen, wie auch vom Deutschen Zigarettenverband bestätigt wurde. In dem Kodex verpflichten sich die Hersteller, nicht mit Modellen zu werben, die unter 30 Jahre alt sind oder jünger als 30 wirken. So soll vermieden werden, dass Jugendliche sich animiert fühlen, zur Zigarette zu greifen. Patrick Rössler, Professor für Kommunikationswissenschaft an der Universität Erfurt, bezeichnet der taz gegenüber diese Regelung als "Minimalkonsens aus Sicht der Gesellschaft". "Erforderlich wäre eigentlich eine viel stärkere Werbebeschränkung, weil der gesundheitliche und gesellschaftliche Schaden durch das Rauchen so groß ist."

Gegenüber der taz ( Artikel "Bezirk gegen Zigarettenplakat - Zu jung zum Werben") erklärte Kerstin Jüngling, Leiterin der Fachstelle für Suchtprävention: "Man weiß aus klinischen Studien mit Alkoholwerbung, dass diese Bilder imagebildend für junge Menschen wirken." Dabei komme es nicht darauf an, ob die Altersgrenze bei 30 oder bei 25 liege, sondern dass die Werbung ein Lebensstil vermittele, der das Rauchen für junge Menschen attraktiv mache.

Professor Rössler, der sich die Benson&Hedges Plakate angesehen hat, urteilt darüber wie folgt: "Durch die ganze Anmutung wird der Eindruck erweckt, dass es sich um Personen aus der jüngeren Generation handelt, bei der Frau durch die Gesichtszüge, bei dem Mann durch die Frisur."

Als weitere Referenz gegen die Verfolgung der o.g. Verstöße wurde beispielhaft auf Herrn Damian Nowak, Leiter der zuständigen Lebensmittelaufsicht im Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf, verwiesen. Dort wurde bereits ein entsprechendes Verfahren eingeleitet und die Plakate abgehängt. Dieser Hinweis dürfte auch für die Münchner hilfreich sein, da das Tabakgesetz Bundesrecht ist, und für alle Bundesländer und Städte gleichermaßen anzuwenden ist.

In Übereinstimmung mit Herrn Nowak ersuchte der Absender der Anzeige das Münchner Kreisverwaltungsreferat "höflichst aber mit Nachdruck", diesen "Rechtsverstoß in der Öffentlichkeit" zu beseitigen, und zwar so wirksam, dass er sich nicht wiederholt: "Nur die Aufforderung zum Abhängen von Plakaten würde uns nicht reichen." Insbesondere ist eine Überprüfung erforderlich, dass die getroffenen Maßnahmen von den betreffenden beworbenen Marken bzw. deren Herstellern ebenso wie von den beauftragten Werbeagenturen und deren Dienstleistern auch tatsächlich umgesetzt und eingehalten werden.

Die Eigentümer der betreffenden Werbeanlagen sowie die Eigentümer der entsprechenden Aufstellorte sind als Mitstörer in die Verantwortung zu nehmen. Dabei dürfte es sich insbesondere um die Bahn sowie die Stadt München (bei den Tunnelbahnhöfen) handeln. Erfahrungsgemäß werden die jeweiligen Eigentümer ihre Verantwortung mit Verweis auf eine Vermietung der Standorte bzw. Werbeanlagen ablehnen. Gemäß dem Prinzip "Eigentum verpflichtet" sind diese jedoch als Mitstörer ebenfalls verantwortlich und damit haftbar zu machen. Die Einforderung dieser Mitstörerhaftung ist insbesondere im Hinblick auf die Prävention derartiger Vorkommnisse in Zukunft von entscheidender Bedeutung.

Das KVR wurde gebeten, in einer baldigen und detaillierten Rückmeldung mitzuteilen, welche Schritte die Behörde eingeleitet hat, und mit welchen Maßnahmen sie eine nachhaltige Einhaltung des Tabakgesetzes gewährleisten und damit ähnliche Verstöße verhindern will.



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Großformatige Plakatwerbung an Münchner S-Bahnhöfen

An fast allen S-Bahn-Stationen stehen überdimensionale Plakatwände, die unter anderem für jugendgefährdende Tabakwerbung missbraucht werden.

Neben den werbenden Tabakfirmen und den für Kampagne und Plakatanbringung verantwortlich zeichnenden Werbeagenturen sind die Eigentümer der Standorte ebenfalls mitverantwortlich für die Verbreitung illegaler Tabakwerbung (=> "Eigentum verpflichtet"). In den meisten Fällen ist das die Bahn, bei den Tunnelbahnhöfen die Stadt München.




Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"   Fundort: S-Bahnhof Marienplatz
Datum: 22.04.2010
Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"

Illegale Werbung für "L&M About" Illegale Werbung für "L&M About"   Fundort: S-Bahnhof Marienplatz
Datum: 22.04.2010
Illegale Werbung für "L&M About"

Illegale Werbung für "L&M About"   Fundort: S-Bahnhof Karlsplatz (Stachus)
Datum: 22.04.2010
Illegale Werbung für "L&M About"

Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"   Fundort: S-Bahnhof Karlsplatz (Stachus)
Datum: 29.04.2010
Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"

Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"   Fundort: S-Bahnhof Hackerbrücke
Datum: 22.04.2010
Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"

Illegale Werbung für "Marlboro Gold Advance"   Fundort: S-Bahnhof Donnersberger Brücke
Datum: 22.04.2010
Illegale Werbung für "Marlboro Gold Advance"

Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"   Fundort: S-Bahnhof Donnersberger Brücke
Datum: 22.04.2010
Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"

Illegale Werbung für "L&M About"   Fundort: S-Bahnhof Laim
Datum: 22.04.2010
Illegale Werbung für "L&M About"

Ströer Werbefläche   Laut Auskunft der Stadt München ist für die Außenwerbung die Werbefirma Ströer Deutsche Städte Medien verantwortlich.
Die Stadt München ist als Eigentümerin der Standorte in den Tunnelbahnhöfen ebenfalls für die illegale Tabakwerbung verantwortlich. Auf den oberirdischen S-Bahnhöfen und entlang den Bahnlinien ist die Bahn als Eigentümerin mitverantwortlich.


Großformatige Plakatwerbung im Münchner Stadtgebiet

Im Stadtgebiet ist die jugendgefährdende Tabakwerbung ebenfalls auf großflächigen Plakatwänden sowie an Litfasssäulen anzutreffen.




Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack" Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack" Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"   Fundort: Pasing Bahnhofsplatz
Datum: 22.04.2010
Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"

Illegale Werbung für "L&M About"   Fundort: Manzinger Weg Ecke Kaflerstraße
Datum: 22.04.2010
Illegale Werbung für "L&M About"

Illegale Werbung für "L&M About"   Fundort: Lortzingstraße Ecke Kaflerstraße
Datum: 22.04.2010
Illegale Werbung für "L&M About"

Illegale Werbung für "L&M About"   Fundort: Offenbachstraße gegenüber Nimmerfallstraße
Datum: 22.04.2010
Illegale Werbung für "L&M About"

Illegale Werbung für "L&M About"   Fundort: Nusselstraße Ecke Mendelssohnstraße
Datum: 22.04.2010
Illegale Werbung für "L&M About"

Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"   Fundort: Gottfried-Keller-Straße gegenüber Carossastraße
Datum: 29.04.2010
Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"

Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack" Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack" Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"   Fundort: Allacher Straße Ecke Waldhornstraße
Datum: 27.04.2010
Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"


Zwei Wochen später: Plakatwerbung an Münchner Bus- und Trambahnhaltestellen

Es sind bereits mehr als zwei Wochen seit Erstattung der Anzeige gegen die jugendgefährdende Tabakwerbung beim Münchner Kreisverwaltungsreferet vergangen. Die Bußgeldstelle des KVR hat zwar umgehend reagiert, und die Anzeige an das Referat für Gesundheit und Umwelt (Prävention, RGU-GVP-KLP) sowie dem Stadtjugendamt (Jugendschutz, S-II-E/JS) weitergeleitet, und die Einleitung eines Bußgeldverfahrens nach einer rechtlichen Überprüfung in Aussicht gestellt. Zudem teilte das KVR mit, dass "die Plakatflächen in München von der Firma Ströer Deutsche Städte Medien GmbH verwaltet werden", die in München auch eine Regionalniederlassung unterhält.

Das für die weitere Bearbeitung der Anzeige zuständige Referat für Gesundheit und Umwelt hüllt sich jedoch seither in Schweigen. Nicht einmal zu einer einfachen Rückmeldung konnte sich die Behörde durchringen, ganz zu schweigen von sichtbaren Handlungen wie dem Entfernen der Plakate. Es sieht fast so aus, als wollte das Münchner Umweltreferat - trotz des expliziten Hinweises auf die Dringlichkeit - das Problem einfach aussitzen.

Der Absender der zweiten Anzeige erhielt immerhin eine Antwort vom Stadtjugendamt, allerdings mit der etwas überraschenden Aussage "Die Fachstelle Jugendschutz ist zuständig für Verstösse gegen die gesetzlichen Vorschriften zum Jugendschutz. Dies sind im speziellen das Jugendschutzgesetz (JuSchG), sowie der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Aus diesen Gesetzen ergibt sich für Ihr Anliegen keine Interventionsmöglichkeit durch unsere Fachstelle." Um doch noch den Anschein von Aktivität zu erwecken, teilte der KVR-Mitarbeiter mit: "Wir haben Ihr Schreiben daher an den deutschen Werberat sowie an den Deutschen Zigarettenverband weitergeleitet."

In einem weiteren Schreiben wurde der Mitarbeiter der Fachstelle Jugendschutz über die Regelung zum Schutz der Jugend im Tabakgesetz aufgeklärt. Das zitierte Tabakgesetz bezieht sich in Paragraf 22, Abs. 1b ausdrücklich auf "Jugendliche oder Heranwachsende". Damit fällt die kritisierte Tabakwerbung sehr wohl in den Zuständigkeitsbereich des Jugendschutzes, auch wenn sie nicht in den beiden vorrangig dem Jugendschutz gewidmeten Gesetzen JuSchG und JMStV erwähnt ist. Des weiteren wurde an den Mitarbeiter des Jugendschutz-Referats die Frage herangetragen, ob bei der Weiterleitung der Anzeige an den Deutschen Zigarettenverband und den Werberat der Datenschutz berücksichtigt (also keine persönlichen Daten der anzeigenden Personen weitergegeben) wurde.

Trotz aller Erläuterungen fiel die Antwort des betreffenden Mitarbeiters recht monoton aus. Er wiederholte einfach noch einmal seine Aussage "Die Fachstelle Jugendschutz ist zuständig für Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften zum Jugendschutz. ..." und erklärte sich für nicht zuständig. Die Frage nach dem Datenschutz ließ er unbeantwortet. Auf eine erneute Nachfrage nach Beantwortung der vergessenen Frage antwortete er nur, "sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen diese Frage nicht beantworten kann, da Sie nicht der Absender der Beschwerde sind". Auf eine weitere Nachfrage mit Richtigstellung kam als Antwort eine Abwesenheitsnotiz, der betreffende Mitarbeiter hat sich für die nächsten drei Wochen in seinen Urlaub geflüchtet. Rechtzeitig wollte er dies wohl nicht bekanntgeben, und für die Mühe einer vernünftigen Antwort war er vor seinem Urlaub augenscheinlich ebenfalls schon zu träge...

Die zweite Welle der verbotenen Werbung rollt

Inzwischen ist die Zahl großformatiger Plakate im Stadtgebiet und an den S-Bahn-Stationen zurück gegangen, auch wenn an verschiedenen Stellen neue Plakate mit der beanstandeten Benson&Hedges-Werbung auftauchten. Nun rollt jedoch bereits die zweite Welle der Benson&Hedges-Kampagne, die einen großen Teil der Bus- und Trambahnhaltestellen mit Werbeflächen abdeckt.

Hier ist die Gefährdung Jugendlicher besonders groß, da diese Haltestellen vor allem von Jugendlichen auf dem Schulweg frequentiert werden.




Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"   Fundort: Bushaltestelle Pasing Bahnhof
Datum: 08.05.2010
Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"

Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"   Fundort: Bushaltestelle Offenbachstraße
Datum: 09.05.2010
Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"

Illegale Werbung für "Benson&Hedges Silver Slide Pack"   Fundort: Trambahnhaltestelle Knie
Datum: 08.05.2010
Illegale Werbung für "Benson&Hedges Silver Slide Pack"

Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"   Fundort: Bushaltestelle Veldener Straße
Datum: 08.05.2010
Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"

Illegale Werbung für "Benson&Hedges Silver Slide Pack"   Fundort: Bushaltestelle Pörtschacher Straße
Datum: 08.05.2010
Illegale Werbung für "Benson&Hedges Silver Slide Pack"

Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"   Fundort: Bushaltestelle Laim Bahnhof
Datum: 08.05.2010
Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"

Illegale Werbung für "Benson&Hedges Silver Slide Pack"   Fundort: Bushaltestelle Hertastraße
Datum: 08.05.2010
Illegale Werbung für "Benson&Hedges Silver Slide Pack"

Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"   Fundort: Bushaltestelle Kemnatenstraße
Datum: 08.05.2010
Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"

Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"   Fundort: Bushaltestelle Hirschgartenallee
Datum: 08.05.2010
Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"

Illegale Werbung für "Benson&Hedges Silver Slide Pack" Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"   Fundort: Bushaltestelle Hirschgartenallee
Datum: 08.05.2010
Illegale Werbung für "Benson&Hedges Silver Slide Pack" und "Benson&Hedges Black Slide Pack"

Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"   Fundort: Bus- und Trambahnhaltestelle Schloss Nymphenburg
Datum: 08.05.2010
Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"

Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"   Fundort: Bus- und Trambahnhaltestelle Amalienburgstraße
Datum: 08.05.2010
Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"

Illegale Werbung für "Benson&Hedges Silver Slide Pack"   Fundort: Bushaltestelle Lustheimstraße
Datum: 08.05.2010
Illegale Werbung für "Benson&Hedges Silver Slide Pack"

Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack" Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"   Fundort: Bushaltestelle Menterstraße
Datum: 08.05.2010
Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"

Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"   Fundort: Bushaltestelle Marsopstraße
Datum: 08.05.2010
Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"


Einen Monat später

Einen Monat nach Eingang der Anzeigen bei den Behörden schlafen die Jugendschützer weiter ihren Dornröschenschlaf. Die Werbekampagne konnte ungehindert ihren Lauf nehmen, ohne dass das Münchner Kreisverwaltungsreferat eingegriffen hätte. Die vielen Weiterleitungen an diverse städtische Stellen, die Bahn, den Werberat und den Deutschen Zigarettenverband, sowie ein Brief an Oberbürgermeister Christian Ude haben noch kein einziges greifbares Resultat gezeigt.

Die jugendgefährdende Tabakwerbung ist nach den ersten beiden großen Wellen deutlich abgeklungen, dennoch sind die beanstandeten Benson&Hedges-Plakate immer wieder an neuen Standorten im Stadtbild anzutreffen.




Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"   Fundort: Baldurstraße 71
Datum: 11.05.2010
Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"

Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"   Fundort: Haidenauplatz Ecke Berg-am-Laim-Straße
Datum: 18.05.2010
Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"

Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"   Fundort: Nusselstraße 30a
Datum: 24.05.2010
Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"

Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"   Fundort: Calderonweg Ecke Landsberger Straße
Datum: 24.05.2010
Illegale Werbung für "Benson&Hedges Black Slide Pack"