Aktiv Rauchfrei

Beschwerdebrief wegen verqualmter Bäckerei

Haben Sie sich auch schon darüber geärgert, dass Tabakqualm in Ihrer Bäckerei nicht nur die Luft verpestet, sondern auch eine Schadstoffbelastung der verkauften Lebensmittel darstellt?

Dann ist dieser Brief sicherlich geeignet, Ihren Bäcker freundlich aber bestimmt auf diesen Missstand hinzuweisen. Sie müssen nur noch die Adresse eintragen, den Brief ausdrucken und unterschreiben. Falls Sie sich noch die Mühe machen möchten, würde es vor allem bei einer Bäckerei mit vielen Filialen hilfreich sein, wenn Sie noch die Adresse der von Ihnen bemängelten Filiale angeben.

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Pflichtparameter sind mit einem nachfolgenden Stern (*) gekennzeichnet.





{Absender - Vorname, Name*}
{Adresszusatz}
{Straße, Hausnummer*}
{Postleitzahl*} {Ort*}


{Empfängeradresse*}


{Ort*}, den 29.4.2024




{Anrede} {Titel, Empfängername},


mein täglicher Weg zur Arbeit führt mich an Ihrer Bäckerei vorbei. Gerne kaufe ich dort ein, denn Auswahl und Qualität Ihrer Backwaren überzeugen mich.

Dennoch gibt es leider auch etwas zu bemängeln. Bereits beim Betreten Ihres Verkaufsraums schlägt dem Kunden eine äußerst unangenehme Wolke von Tabakqualm entgegen. Ich weiß nicht, wie Sie das empfinden, aber bei mir ruft das ein Gefühl von Übelkeit hervor, insbesondere am Morgen. Dieser Eindruck wird nicht wesentlich dadurch abgeschwächt, dass an warmen Tagen die Eingangstür der Filiale geöffnet bleibt.

Neben diesem unangenehmen subjektiven Eindruck gibt mir jedoch in dieser Sache noch etwas zu denken. Meines Wissens ist nach dem Lebensmittelhygienegesetz das Rauchen in allen Räumlichkeiten strengstens verboten, in denen Lebensmittel zubereitet oder offen zum Verkauf angeboten werden. Beides ist in Ihren Filialen gegeben, und trotzdem wird dort gequalmt.

Deshalb möchte ich anregen, die Mitarbeiter Ihrer Filialen über die Hygienevorschriften aufzuklären, und deren Einhaltung zu kontrollieren.

Zu Ihrer Information: beim Deutschen Krebsforschungszentrum finden Sie eine Übersicht über der wichtigsten Krebs erregenden Substanzen im Tabakrauch. Es kann sicherlich nicht in Ihrem Interesse sein, wenn diese in Ihren Produkten vorgefunden werden.
Sie finden diese Informationen auch im Internet unter folgender Adresse: http://www.tabakkontrolle.de/pdf/Factsheet_Zusatzstoffe.pdf


Mit freundlichen Grüßen

{Absender - Vorname, Name*}