Aktiv Rauchfrei

Beschwerde bei Behindertenbeauftragten über Verstoß gegen Gleichstellung

Nach dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen sind auch Atemwegserkrankte als körperlich behindert einzustufen, wenn sie langfristig derart unter den Folgen ihrer Atemwegserkrankung leiden, dass ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt oder sogar unmöglich wird. Tabakrauch grenzt die betreffenden Menschen aus.

Wenn Sie sich über eine öffentliche Einrichtung beschweren möchten, weil Sie selbst oder ihre erkrankten Familienmitglieder und Freunde wegen Passivrauchs diskriminiert und ausgegrenzt werden, dann stellt dieser Brief hierfür ein geeignetes Mittel dar.

Nachstehend finden Sie eine Ansicht des gewählten Dokuments. Die Formatierung (z.B. Abstände) entspricht noch nicht der endgültigen Fassung. Erst die PDF-Datei hat die richtige Form. Anstelle der grün hervorgehobenen Parameter erscheinen die von Ihnen einzugebenden oder auswählbaren Werte.
Wenn Sie dieses Dokument verwenden möchten benutzen Sie bitte den "Verwenden"-Knopf am Ende der Seite. Für die Rückkehr zur Auswahlliste drücken Sie bitte "Zurück".

Pflichtparameter sind mit einem nachfolgenden Stern (*) gekennzeichnet.




{Absender - Vorname, Name*}
{Adresszusatz}
{Straße, Hausnummer*}
{Postleitzahl*} {Ort*}


{Behindertenbeauftragte/r}
{Empfängeradresse*}


{Ort*}, den 19.3.2024




{Anrede} {Titel, Empfängername},


ich möchte mich heute wegen eines Falles von unangemessener Benachteiligung an Sie wenden. Beschweren möchte ich mich wegen der Ausgrenzung von Atemwegserkrankten in folgender Einrichtung:


{Gegen welche Einrichtung richtet sich Ihre Beschwerde*}


Dort werden Atemwegserkrankte durch Tabakqualm systematisch ausgegrenzt. Der Tabakkonsum ist nicht auf einige abgeschlossene Bereiche beschränkt, sondern unkontrolliert in weiten Bereichen möglich. Ein Betreten des Hauses ist für Atemwegserkrankte nicht möglich, ohne ernsthafte gesundheitliche Folgen wie Bronchitis und Lungenentzündung in Kauf zu nehmen.

Dies ist ein eklatanter und zynischer Verstoß gegen das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG), das die Gleichstellung und Barrierefreiheit im öffentlichen Recht verankert. Die Begriffsdefinition entsprechend dem §2 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch bezeichnet Menschen als behindert, "wenn ihre körperliche Funktion, ... mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist". Das trifft regelmäßig für die Mehrzahl der Atemwegserkrankten zu.

Dabei wäre es gerade in diesem Fall ein Leichtes, den Auslöser dieser Beeinträchtigung und Ausgrenzung von Atemwegserkrankten zu beseitigen. Ein Rauchverbot innerhalb von Gebäuden und auf den Zugangswegen kostet überhaupt nichts und erfordert keinerlei technische oder bauliche Maßnahmen.

So einfach lässt sich das Problem bei keiner anderen Behinderung lösen. Dennoch erhielt ich auf meine Bitte hin nur eine nichts sagende Standardantwort, die den Nikotinsüchtigen einseitig alle Rechte einräumt, auf die Mitmenschen jedoch nicht die geringste Rücksicht nimmt. Die Weigerung, eine solch einfache und praktikable Lösung umzusetzen, ist völlig unverständlich, und unter sozialen Gesichtspunkten äußerst bedenklich.

Atemwegserkrankte sind keine Aussätzigen, die wegen einer Ansteckungsgefahr in Quarantäne gesteckt werden müssen! Atemwegsbehinderte müssen sich endlich überall frei bewegen können. Das heißt insbesondere, dass alle Gebäude und Räumlichkeiten rauchfrei sind und auf tabakrauchfreien Wegen erreichbar sind. Wenn unbedingt Nikotinkranken ihr Drogenkonsum ermöglicht werden soll, dann bitte so, dass die Mitmenschen dadurch nicht in Wohlbefinden, Gesundheit oder gar Leben gefährdet werden.

Ich möchte Sie deshalb höflichst ersuchen, für die Beseitigung dieser überflüssigen Barrieren zu sorgen, sowohl im Allgemeinen, als auch insbesondere in dem von mir geschilderten Fall.


Mit freundlichen Grüßen


{Absender - Vorname, Name*}