Aktiv Rauchfrei

Petition und Politikeranschreiben für verbesserte Umsetzung der Arbeitstättenschutzverordnung



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{Absender - Vorname, Name*}
{Adresszusatz}
{Straße, Hausnummer*}
{Postleitzahl*} {Ort*}


{Empfängerauswahl}
{Empfängeradresse*}


{Ort*}, den 19.4.2024




{Anrede} {Titel, Empfängername},

der vielbeschworene Bürokratieabbau wird durch die aktuelle Anwendung der Arbeitsstättenschutzverordnung konterkariert. Deshalb ersuche ich Sie, sich für eine verbesserte und vereinfache Durchsetzung dieses Gesetzes entsprechend dem folgenden Vorschlag einzusetzen.

Die praktische Umsetzung der Arbeitsstättenschutzverordnung krankt in Deutschland daran, dass nicht der Staat den Schutz seiner Arbeitnehmer garantiert, sondern jeder Arbeitnehmer selbst darum kämpfen muss. Durch die aktuelle Regelung wird auch nicht die Staatsbürokratie entlastet, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag. Dadurch werden nur die ohnehin schon über Gebühr belasteten Ämter und Gerichte mit zusätzlichen unzähligen Einzelauseinandersetzungen gefordert.

Dabei riskiert jeder Arbeitnehmer Mobbing und Arbeitsplatzverlust. Diese Regelung ist eine Belastung für die gesamte Wirtschaft, weil jeder einzelne Betrieb selbst eine entsprechende Regelung finden muss. Da sich die stark nikotinabhängigen Beschäftigen bekanntermaßen mit allen Mitteln gegen jegliche Einschränkung ihrer Suchtbefriedigung zur Wehr setzen, sind meist nervenaufreibende, langwierige und produktivitätshemmende Auseinandersetzungen die Folge.

Eine staalich garantierte und kontrollierte Einhaltung der Arbeitsstättenschutzverordnung ist nicht nur gerechter, sondern auch wesentlich effizienter. Das beweist das Vorbild Irland, wo der Staat seiner Pflicht zum Schutz seiner Bürger nachkommt, und ALLE Arbeitsplätze rauchfrei sind, auch in der Gastronomie. In weiteren EU-Staaten wie Italien, Schweden oder Norwegen funkioniert der Schutz der Beschäftigten ebenfalls besser als in Deutschland.

Die Einhaltung des Arbeitstättenschutzgesetzes muss daher im Rahmen staatlicher Routinekontrollen erfolgen, beispielsweise durch die Gewerbeaufsicht. Die entsprechenden staatlichen Stellen müssen verpflichtet werden, im Rahmen einer Beschwerde tätig zu werden, ohne dass ein Arbeitnehmer den Rechtsweg beschreiten muss. Das Arbeitstättenschutzgesetzes muss auch konsequent auf die Gastronomie angewendet, und das Rauchen dort generell verboten werden.


Mit freundlichen Grüßen