Aktiv Rauchfrei

(Bayern) Beschwerde über falsche Auszeichnung eines Gastronomiebetriebs

Viele Gastronomiebetriebe beteiligen sich am Projekt "Rauchfreie Hotel- und Gaststättenbetriebe" des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Leider kommt es dabei immer wieder vor, dass die Angaben eines Betriebs nicht mit der Realität übereinstimmen. Für diesen Fall ist das vorliegende Schreiben gedacht.

Bitte prüfen Sie zuerst auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit, ob der von Ihnen beanstandete Betrieb auf tatsächlich an der Aktion teilnimmt. Nur dann ist die Verwendung dieser Beschwerde sinnvoll.

Nachstehend finden Sie eine Ansicht des gewählten Dokuments. Die Formatierung (z.B. Abstände) entspricht noch nicht der endgültigen Fassung. Erst die PDF-Datei hat die richtige Form. Anstelle der grün hervorgehobenen Parameter erscheinen die von Ihnen einzugebenden oder auswählbaren Werte. Textabschnitte nach den blau hervorgehobenen Fragen erscheinen nur dann im fertigen Dokument, wenn Sie die entsprechende Frage ankreuzen.

Wenn Sie dieses Dokument verwenden möchten benutzen Sie bitte den "Verwenden"-Knopf am Ende der Seite. Für die Rückkehr zur Auswahlliste drücken Sie bitte "Zurück".

Pflichtparameter sind mit einem nachfolgenden Stern (*) gekennzeichnet.





{Absender - Vorname, Name*}
{Adresszusatz}
{Straße, Hausnummer*}
{Postleitzahl*} {Ort*}


Bayerisches Staatsministerium
   für Umwelt, Gesundheit
und Verbraucherschutz
Rosenkavalierplatz 2
81925 München


{Ort*}, den 26.4.2024




Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass der folgende Gastronomiebetrieb auf Ihrer Internetseite unter "Rauchfrei genießen" zu Unrecht als {In welcher Kategorie ist der Betrieb gelistet?*} gelistet ist:


{Gegen welchen Gastronomiebetrieb richtet sich Ihre Beschwerde*}


(Verfügt der Betrieb trotz gegenteiliger Angaben über keinerlei rauchfreie Plätze? Wenn ja:) Trotz gegenteiliger Angaben verfügt der genannte Betrieb über keinerlei rauchfreie Plätze. (Falls so genannte "Nichtraucherplätze" existieren: sind sie auf Grund mangelnder räumlicher Trennung vom Rauchbereich ebenfalls verqualmt? Wenn ja:) Die so genannten "Nichtraucherplätze" sind auf Grund mangelnder räumlicher Trennung vom Rauchbereich ebenfalls von stinkendem Tabakqualm verseucht. (Falls ein getrennter rauchfreier Raum angegeben ist: ist dieser Raum nicht verfügbar, oder nur nach vorheriger Reservierung rauchfrei? Wenn ja:) Der beworbene rauchfreie Raum steht auch nicht zur Verfügung. Es entstand der Eindruck, dass hier nur auf Vorbestellung größerer Gruppen eventuell improvisiert werden könnte. Dabei kann ein nach Qualm stinkender und von Nikotin verseuchter Raum auch nach stundenlangem Lüften den Anforderungen von Nichtrauchern nicht im Geringsten entsprechen. Ganz offensichtlich wird hier ein Etikettenschwindel betrieben, der sich den gesellschaftlichen Trend zu rauchfreier Freizeitgestaltung zunutze macht, ohne die versprochenen Leistungen jedoch tatsächlich zu erbringen.

{Weitere Anmerkungen}

Dieser Betrieb trägt Ihre Plakette zu Unrecht und darf unter den gegeben Voraussetzungen nicht unter Ihrer Aufstellung rauchfreier und nichtraucherfreundlicher Gastronomiebetriebe gelistet sein. Deshalb möchte ich Sie bitten, Ihre Liste entsprechend zu korrigieren, und diesen Eintrag solange zu entfernen, bis das angepriesene nichtraucherfreundliche Angebot auch tatsächlich erbracht wird.


Mit freundlichen Grüßen


{Absender - Vorname, Name*}