Aktiv Rauchfrei

Petition zur Angleichung der Besteuerung von Feinschnitt, Pfeifentabak usw.



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{Absender - Vorname, Name*}
{Adresszusatz}
{Straße, Hausnummer*}
{Postleitzahl*} {Ort*}


Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin


{Ort*}, den 19.4.2024




Gegenstand der Petition


Besteuerung spezieller Tabakprodukte wie Feinschnitt, Pfeifentabak usw.


Wortlaut der Petition


Der Bundestag möge unverzüglich beschließen, Feinschnitt, Pfeifentabak und jegliche weiteren Formen von Tabak und Tabakprodukten in gleicher Höhe wie Fertigzigaretten zu besteuern.

Begründung:
Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum in Deutschland anders als in anderen EU-Staaten gewisse Tabakprodukte staatlich bevorzugt werden. Diese Bevorzugung wirkt allen Bemühungen der deutschen Politik zur Eindämmung der Nikotinsucht entgegen. Im Interesse der gesamten Bevölkerung muss dieses Steuerschlupfloch geschlossen werden.

Nicht einmal bei der Tabakindustrie besteht ein Zweifel, dass durch die unterschiedliche (niedrigere) Besteuerung von Feinschnitt und anderen ausgewählten Tabakprodukten in erster Linie zu einer Verlagerung des Tabakkonsums führt, und weniger zu der deutlicheren Senkung des Tabakkonsums in der Bevölkerung führt als erwünscht. Diese Sichtweise wurde von der Tabakindustrie wiederholt in diversen Pressemitteilungen und Interviews geäußert.

Namhafte Forschungsinstitute wie das Deutsche Krebsforschungsinstitut kamen in wissenschaftlichen Untersuchungen zum Ergebnis, dass die wünschenswerte Senkung des Tabakdrogenkonsums höher ausfallen würde, wenn alle Tabakprodukte in gleicher Höhe besteuert würden, insbesondere also der Steuersatz auf die erwähnten niedriger besteuerten Tabakprodukte deutlich angehoben würde.


Dieser Schritt ist eine einfache, aber sehr wirkungsvolle Maßnahme im Kampf gegen den Missbrauch von Tabakdrogen, der in Deutschland jährlich hunderttausende Menschenleben kostet, Krankheit und Leid verursacht, und das ohnehin stark belastete soziale System zusätzlich überflüssig belastet. Die Umsetzung dieses Schritts kostet den Staat nichts, es gibt also keinen akzeptablen Grund, diese Vereinheitlichung der Tabakbesteuerung zu verweigern.


{Absender - Vorname, Name*}